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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 957
unndt [/] fleisß gegen seiner besoldung treulich applicieren unnd anwendten, es wäre
dann sach, daß ain oder andrer ihme guetwillig etwas schenckhen unndt verehren wolte,
auf solchem fahl solle ihme solches anzunehmen unverwehrt seyn.
[3.] 3tio So baldt nun jedesmahls die cur vorbey, solle er darob seyn, damit auf
guetbefinden deß herrn medici die patienten, je ehender wie besser, abgeschrieben unndt
fortgeschickht werden, mithin dem armen hauß auß dem brodt komben. Unnd gleichwie
[4.] 4to alle unndt jede dergleichen patienten mit vorwissen ihro g(na)den herrn
burgermaisters oder eines löb(lichen) statt raths mittels ainer an dem marxerischen
haußpfleger lauttenden schrifft(lichen) passierung angenohmen werden, alß solle er
sich nicht unterstehen, jemandt ohne dergleichen passierung in die cur zu nehmen,
auch wann ein oder andere persohn abzuschreiben, solches allzeit dem marxerischen
haußpfleger andeuten, damit die portiones darnach eingericht werden können; zum fahl
auch
[5.] 5to ein unndt anderer patient sich extra unndt in einen besonderen zimmer
umb seine bezahlung curiren lassen wolte, hatt er solches ebenfahls dem haußpfleger
anzuzaigen unndt in beyseyn seiner mit [/] dem patienten zu tractiren, welches hernach
der haußpfleger denen herrn superintendenten unndt herrn spitlmaister ad ratificandum
zu hinterbringen hatt. Es solle aber der arzt niemandt für sich weder in sein noch anders
zimmer zu St. Marx umb daß geldt in die cur annehmen.
[6.] 6to Solle er guete obsicht tragen, damit die armen so wohl in- alß ausser der
curzeit ihre speissen unndt anndere nothwendigkeiten, wie solche vom spital geraicht
werden, recht bekomben, auch von dem stueben vatter unndt dessen weib ihre guet
wartung haben, keines weegs aber zuelassen, daß die armen ohnverdienter weiß mit üblen
worten, viel weniger mit schlägen tractirt werden. Im widrigen solches sowohl alß alle
andere verfallende beschwährden dem haußpfleger zur remedirung anzaigen.
[7.] 7mo Neben deme hatt er auch die armen im Clagbaum zubedienen unndt
denenselben auf erforderenden nothfahl mit seiner kunnst unndt wissenschafft hülffliche
hanndt zubiethen.
[8.] 8vo Die materialien, pflaster unnd andere medicinen, so er thailß auß dem
materialisten gewölb, thailß aber auß der spitals apoteckhen empfangt, unnd [/] selbsten
praeparirt, solle er treulich für die armen schadthafften anwenden, nicht daß geringste
aber für unterschied(liche) frembde appliciren unndt gebrauchen.
[9.] 9no Die hinterlassene klaider von denen verstorbenen, absonderlich von denen,
so mit morbo gallico behafft gewesen, unndt wann sie verkaufft wurden, einen ehrlichen
menschen gar leicht inficiren könten, solle er vertilgen undt keines weegs die verkauffen
weder dem stuebenvatter noch jemandt andern gestatten.
[10.] 10mo Er, arzt, aber ist nicht allein schuldig dieses, waß vorgeschrieben, zuverrichten,
sondern auch zuthuen verbundten, waß er sonst dem armenhauß nuzlich unndt getreuliches
finden möchte, deß spitals nuzen zubefürdern unndt schaden zuwendten, wie es einen
getreuen diener zuestehet, unnd er gegen Gott unndt der obrigkeit zuverantwortten hatt.
[11.] 11mo Da er auch dieser instruction nicht nachkomben oder dem spital zu
schadten handlen wurde, solle er destweegen vor denen herren superintendenten unndt
spitlmaister oder einem löb(lichen) stattrath zustehen unndt hierumben redt unndt
antwort zugeben haben, auch zu desto mehrer versicherung hierüber vor denen herren
superintendenten unndt spitlmaister ein ordentliches [/] jurament ablegen.
[12.] 12mo Damit er aber auch wissen, waß er für solche seine verrichtung zur
besoldung unndt lohn habe, ist solche neben der freyen wohnung deß jahrs 100 fl.
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin