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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 965 -
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Seite - 965 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 965 [7.] In ökonomischer hinsicht soll er nach möglichkeit trachten, ohne jedoch den kranken etwas zu entziehena, sowohl in verschreibung der medicamente als in anordnung der diet und der übrigen dienlichen mittel alles theure u(nd) überflüssige zu vermeiden. Findet er nach zeitumständen je was einer für einer sache nach seiner einsicht zum vortheil des hauses und zum vortheil der kranken irgend eine aenderung und andere einrichtung nothwendig, so soll er an die verwaltungb undc diese an die ko(mmissi)on eine schriftliche anzeige erstatten. Auf jedesmahlige vorladung des herrn praeses oder der ko(mmissi)on hat er bey der ko(mmissi)on persönlich zu erscheinen und dem ihm angewiesenen platz einzunehmen. Überhaupt aber nicht nur bey gmeinen gegenständen, die unmittel[/]bahr die kranken, sondern auch bey seinen die in medicinischer hinsicht auf das beste dies hauses einen einfluss haben, die man der ko(mmissi)on entweder mündlich oder schriftlich gewünschten vergutachtungen abzugebenc, d. Es soll fernerse sein thun und lassen dahin gehen, alles nachtheilige für diese vortreffliche anstalt und die armen kranken zu entfernen und das nützliche u(nd) dienliche herbeyzuführen. Dahin gehören auchf vorzüglich neue erfindungen, welche als erwiesen zum wohl der leidenden, sowohl in medizinischer als diätetischer hinsicht als allgemein nützlich anerkannt sind. Nr. 155 Instruktion für Anna Catharina Fischer, Bürgerspital-Hebamme in St. Marx. Wien, 1719 Oktober 1 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 73) Rückvermerk: Instruction einer hebam zu St. Marx, wessen sie sich in ihren dienst verrich- tungen zu verhalten hat. Instruction einer hebame zu St. Marx [1.] Erstlichen ist sie mit allem gehorsamb und respect denen herrn superintendenten, spitlmaister und gegenschreiber unterworffen unndt, waß ihr aber von dem haußpfleger bey St. Marx und desßen ehwürthin oder auch dem obervatter in billichen sachen anbefohlen wirdt, alles fleisßes zu verrichten schuldig. a Korr. aus zuruckzuziehen. b Folgt eine schrift(liche) anzeige machen und diese die comission hiervon verständigen, auf die einladung des herrn praeses hat er bey der comission selbst an dem ihm an comissions [/] tische angewiesenen platze, wo er unmittelbar von den kranken verhandelt, wird persönlich zu erscheinen, um sich mit dem herrn präses u(nd) den übrigen herren beysitzern als sachverständiger mündlich zu berathen, getilgt. c –c Am linken unteren Rand und auf der Folgeseite oben nachgetragen. d Am rechten Rand (mit Bleistift) getilgt: Überhaupt aber nicht nur bey gmeinen gegenständen, die unmitlbahr auf die kranken, sondern auch bey denen, die in medicinischer hinsicht auf das beste des hauses einen einfluß haben, die von der ko(mmissi)on entweder mündlich oder schriftlich gewünschten vergutachtungen abzugeben. e Am linken Rand nachgetragen, korr. aus überhaupt. f Über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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