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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 973
fleissig und untaugliche lein- und pöthgewandt, wie auch khozen gegen quittung oder
attestation abgegeben, ordentliche raitung dem herrn spitlmaister belegter einzuraichen.
[4.] Viertten wan ein ehrlicher herr oder frau dem armen hauß zu gueten von khozen,
leylacher, geldt, oder waß es nahmen haben mag, verehren und schenckhen mechte, solle
er selbiges alsobalden herrn spitlmaister erindern, auch vorersagt seiner raittung also
einverleiben, daß pahre geldt aber und die schrifftliche notturfften neben andern mehr, so
fir die armmen nit zugebrauchen, in das spitlambt liffern.
[5.] Fünfften wan ein persohn, es sey weib oder man, mit todt abgehen wurde, und
sich bey ihme etwo in geldt oder andern ein vermögen befinden, solte er, vatter, nit allein
selbiges alsobalden dem herrn spitlmaister anzaigen, sondern auch dasselbige gleich drauf
alß die mobilien auf die neu cammer, daß parre geldt und anders aber, wie obvermeldt,
ins spitlambt anzuhendigen schuldig.
[6.] Sechsten soll er, vatter, sich jederzeit in der großen khuchel bei der auspeißung
befinden, widrigsfahls er auß khrankheit oder andern ge[/]schäfften dabey nit sein werden
khönnen, soll sein weib sich fleißig finden lassen.
[7.] Sibenten soll gemelter vatter für alle ding und auf daß fleißigiste sein guete obacht
auf das feüer halten, damit auf den stüben hierinen khein mangl oder schaden bescheche,
auch solches denen dienstpothen woll einbinden thue.
[8.] Achten da ein feuers brunst (welches Gott gnedig verhietten wolle) in der statt, es
seye bey tag oder nacht, außkhomben thete, soll er, vatter, mit allen starkhen leuthen, so
auf denen stüben sich befinden werden, sich zu denen prinen zum wassertragen verfüegen
und fleißig anordtnung thuen.
[9.] Neunten solle er sich alle tag zu dem abendt im sommer umb neün und im
wünther umb acht uhr, wie es auf denen stüben vorsorgt und mit den liecht versehen sey,
solches zu relationiren zum herrn spitlmaister verfiegen, wie dan von alters beschechen,
alda anmelden, was etwa mit den manßvatter in dem armmenhauß mit denen starkhen
sichkhnechten für nothwendtige arbeith zuverrichten.
[10.] Zehenten muß der vatter täglichen in der zueschratt und khuchel die portionen
des fleisch und in der kellnerey die portionen des brodts und wein auf die schwarze taffel,
so alda henkhen wierdt, selbsten persöhnlichen die armmen leüth auf- und abschreiben
und darauf sein guete obacht halten, auch dahin sehen, wan an obigen sorten etwas oder
alles mit geldt abgelest wierdt, daß es sodan [/] richtig und getreulich hergehe, die register
hierüber vleißig gehalten und nach außgang eines jeden monaths die selben geferttigter
und undterschribner dem herrn spitlmaister eingehendigt werden.
[11.] Ailfften soll die siechmuetter, wie von alters gebreuchig geweßen, der frau
spitlmaisterin, waß daß armme hauß oder die armen anbetrifft und sie sonsten in
gebürenden sachen befelchen wierdt, ihren vermögen nach an die handt stehen.
[12.] Zwölfften ist er für alles schuldig, wan etwas von fleisch oder andere
außthaillungen in daß spitahl geschickht werden, solches alsobalden herrn spitlmaister
anzuzaigen, das rohe fleisch aber in die zueschrott zu überantwortten, damit solches
denen armmen außgeschratten werden khan.
[13.] Dreyzechenten soll der vatter im heügen und ärnten zeit, wan der manßvatter
nit zu hauß wehre, auf den stadl sich vleißig bei denen armmen finden lasßen, damit dem
armen hauß zu gueten die fechßung eingebracht werden kan und daselbsten persöhnlich
dabey sein, zur zeit deß wisen abraumben aber den manß vatter dahin anhalten, daß er
mit zueziehung der armmen auch die in der nahe gelegene wisen zu rechter zeit abraumbe
und bey denselben, wie auch denen spitallß äckhern und gründten sovill müglich daß ein-
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin