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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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Seite - 1014 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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1014 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) [16.] Sechzehentens und demnach wegen abgab des samen traidts zum anpauen die einrichtung beschehen, das allzeit neben dem remanenzer oder einen andern authentischen officier der geschier- und stadlmayr darbei sein, die solches empfangen sollen, der remanenzer aber solle daßselbe, wievill desßen täglich und auf was für äckher es geben werde, aufschreiben und solches nachmahls in eine specification bringen, welche der geschier- und stadlmayr ferttigen, der remanenzer aber neben ihnen als zeüg underschreiben und sodan dem khastner zu verificierung seiner außgab einhendigen solle, alß hat er, geschiermayr, deme, sovill an ihme ligt, alles fleisßes nachzukhomben und dasßelbe zuvollziehen. [17.] Sübenzehenten deßgleichen ist auch wegen abgab des fuetters für die roß die anstalt gemacht worden, das jeder[/]zeit der geschiermayr neben denen knechten darbei sein, der darüber ein ordentliches register halten und darein ihme jedes mahls durch den khastner einschreiben lasßen solle, wievill geben worden, welches register nachmahls zu endt diß jahrs der geschiermayr ferttigen und dem khastner, sich desßen bei seiner raittung zu gebrauchen, zuestellen solle, so geschiermayr ebenermasßen zu beobachten haben würdt. [18.] Achtzehentens es hat aber der geschiermayr nicht allein dißes, waß obstehet, zuverichten, sondern ist auch verbunden, was er weiters dem armen hauß nuzlich und fürträgliches sehen würdt, zu thuen, des spitals schaden zu wenden und nuzen zu befürdern, wie es einen getreuen diener zuestehet und er gegen Gott und der obrigkheit zu verandtwortten wisßen würdt. [19.] Neünzehentens wann er auch in dißen seinem dienst fählen oder dem armen hauß schaden thuen solte, solle er desßenthalben jedesmahls vor denen [/] herrn superintendenten oder einen löblichen statt rath zustehen und red und andtwortt zu geben haben, das er auch deme allem gehorsamblich nachkhomben und dem armen hauß gethreu und redlich diennen wolle, desßentwegen solle er vor denen herrn superintendenten und spitlmaister ein ordentliches jurament ablegen. [20.] Zwainzigistens damit er aber auch wisße, was er für solch seine diensts verrichtungen zur besoldung habe, ist solche des jahrs funffzig gulden und zu belohung eines dienstmenschen zehen gulden, verer hat er zu verkhösstung seiner [!] seines weibs und der diern täglich zway ächtring gesündt wein (anstatt des weins wirdt derzeit von spital das weingeldt gegeben), drey paar grosße und zway pärl schwaches brodt; item an fleischtägen vor sie drey persohnen jedes tags drey pfundt rindtfleisch und ain pfundt ins khrautt ausßer Erchtags, an welchen sie nur 1½ pfundt und für ain mallzeit khnödl haben, dan am Sontag und Pfinztag für junges fleisch [/] 1½ pfundt rindtfleisch, wochentlich 1½ pfundt flöckh und ain halben ochßenfueß, am Freytag für ain frischen fisch in geldt 15 xr., Sambstag und andere fasttäg aber jeden 3 xr. vor stockhfisch, zu Ostern, Pfingsten und Weinnachten, wie auch Fasching und Martiny jedes mahls zway pfundt prädl und zway pfundt einmachfleisch; körzen yber den ganzen winter 32 pfundt und holz die notturfft, benebens die freye wohnung und wan er sich wohl halt und verdient macht, hat er forderist die belohnung von Gott und sodan guette befürderung nach gelegenheit zu erwartten. Zu urkhundt ist diße instruction mit des burgerspitals gewöhnlich müttern signet geferttigt und von denen herrn superintendenten und spitlmaister aigenhendig unterschriben, nicht weniger auch selbe von dem geschiermayr geferttigter bey gem(eine)r statt buechhalterey gelasßen worden. Actum Wienn burgerspital, den 3. Jan(uar) 1692. Augustin von Hirneiß, mpria. Wolff Bernhard Puechenegger, mpria. Friedrich Sebastian Schultz, spitlmaister, mpria.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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