Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Medizin
Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1031 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 1031 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

Bild der Seite - 1031 -

Bild der Seite - 1031 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

Text der Seite - 1031 -

IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1031 Instruction eines bey dem wiennerischen burgerspital neü angestelten stadlschaffer auf der Landtstrassen, wie sich derselbe in seinen dienstverrichtungen zu verhalten habe undt zwar [1.] erstens ist derselbe zu besorgung des in burgerspital(erischen) würthschaffts sachen angestelten subdelegirten commission undt herrn spitlmeister nebst gegenschreiber mit allen respect und gehorsamb unterworffen, mithin alles das jenige, was ihme in billichen sachen anbefohlen wirdt, gebührenden fleisses und embsig zu verrichten schuldig. [2.] Andertens wirdt ihme der spitals stadl auf der Landtstrassen sambt allen darinnen befündlichen früchten an waitzen, kohrn, gersten, haaber, heu, stroh, brenholtz und anderen etc. dergestalten anvertrauet, daß er selbe solche alles weegs fleissig zu besorgen und guet achtung zu geben hat, daß sie wohl verwahret, wie ingleichen die [/] tächer nicht schadhafft seyen unndt nicht einregne, wann er auch abents dem stadl zuesporret, sollen die fenster alles fleisses zuegemacht, damit allerhandt hierauß entstehende ungelegenheiten verhüttet werden; er solle auch zum stadl niemandt anderen die schlüsseln anvertrauen, sondern selbst morgens denselben auf- undt nachts widerumben zuespörren; in sonderheit mit keinen liecht aber, ohne hocherhebliche ursach gar nicht, hineingehen, nebst deme solle er wegen spörrung des grossen thors und kleinen thürls daselbst ein solche ordnung gleich wie in spital halten, nemblichen in wintter umb 7, in sommerszeit aber längstens umb 8 bis 9 uhr, und über solche zeit keinen mehr, es seye dann in herrschaffts anligenheiten hinein noch außlassen, auch keinen frembden beherbergen, noch viel weniger aufenthalt gestatten. [3.] Drittens wann es kombt zu einführen, hatt er alles getraydt, es sey aigenes bau[/]guet oder zechent nach zu zehlen und mit unterschiedt, auf was felder undt ackher jedes komben, auf zu mörkhen, folgsamb über eingeführte aigenes bauguet dem herrn spitlmeister ins spitlambt eine specification unter seines und des mayrschaffers handtschrifft und pettschafft, ingleichen dem herrn zehenthandler über dem zehent jedoch unter seiner alleinigen ferttigung zuezustellen, die sie sodann bey ihren rechnungen bey zu bringen haben. Belangendt [4.] vierttens die arbeith des getraydt, solchesa nemb(lich)a auf dem stadl zu bringen und auf zu schöbern, haben vorhero die arme, so gehen können, und dienstbothen gethan, nun mehro aber auf veranlassung einer löb(lichen) subdelegirten commission undt bis auf weithere verordnung durch gemaine taglöhner verrichtet werden; er, stadlschaffer, aber solle alles fleisses darbey seyn, die arbeith würthschafftlich angeben undt zue sehen, daß die zeit nicht vergebens zue gebracht werde, wie er auch keinen muthwillen noch andere leichtferttigkeiten gestatten, viel weniger das tobackh [/] rauchen zuelassen, nebst deme hat er über sothan beschehen arbeith ein beglaubte specification zu formiren und bey verlust seines diensts sich keiner dingen zu unterfangen, ein mehrere anzahl deren taglöhner einzusezen. [5.] Fünfftens wann nun das getraydt solchermassen auf dem stadl gekomben, hat er bey dem herrn spitlmeister darob zu seyn, das zeitlich tröscher aufgenohmen und die köhrner außgetroschen werden, alwo er aber mahlen alles fleisses zue zu sehen hat, daß nicht viel in gestroh verbleibe, die köhrner sauber gewunden und darvon nichts enttragen werden. Nebst dißen [6.] sechstens hat er daß außgetroschene nach abzug der tröscher gebühr sambt den tennpast oder reißtraydt dem verordneten casstner, nach dem auf dem casten a–a Über der Zeile nachgetragen.
zurück zum  Buch Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2"
Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Spital als Lebensform