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1046 IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190)
dann als ain rathsdiener darbey aufwartten und die einlangende anbringen übergeben
mues, gehalten werden, [/] so hat er, grundschreiber, jedesmahls darbey zu seyn, dero
ergehende verläss zu notiren, daß jenige, waß etwan bey einem löb(lichen) statt rath oder
andern instanzien anzubringen, aufzusezen und zu standt zu richten, vorhero aber alles,
sonderlich waß unter nammen deren herren superintendenten und spittlmaister lauffet,
denenselben ad revidendum zu übergeben und so dann von ihnen selbsten aigenhändig
unterschreiben zu lassen.
[11.] Aylfftens wan etwan einige straffen falleten, so sind solche also gleich dem herrn
spittlmaister gegen quittung, welche fleissig aufzuheben, zur verraittung zu behändigen, bey
nebst hat er, gruntschreiber, nicht allein über derley, sondern auch andere in daß spittl ambt
erlegende gelder mit jahrsennde eine geförttigte verzaichnus zur buchhalterey einzuraichen.
[12.] Zwöfftens sind castner und gschier- oder stadlmayr dahin instructionirt, wan eine
windung an des spittals aigenem bau- oder zehent körndl in stadl auf der Landtstrassen
beschiechet, daß eß in beysein deren tröschern bey dem gruntbuch angesaget, folgsamb
auf notiret werde, wievill gewunden und auf des spittals casten übergeben, wie auch waß
denen tröschern alß ihr gebührendes tröscher lohn zugetheillet worden, wessentwegen
dann mit ausgang des jahrs dem castner zu verificirung seiner rechnung durch ihme,
grundtschreiber, eine beglaubte specification ertheillet werden. [/]
[13.] Dreyzehntens im fahl (wie sich öfftermallen eraignet) auf des spittals
jurisdiction einige augenscheins commissionen, ausmessungen, schäzungen oder
verkauff vorzunehmen weren, hat er, gruntschreiber, dises jederzeit in beysein des herren
spittlmaisters und deren darzue behörigen werckhleüthen vorzunehmen und sodann
dem befunt der sach gantz aufrichtig und in der billichkheit zu überlegen und denen
herrn superintendenten und spittlmaistern vorzutragen; wan etwan ein hauß verkaufft
oder vertauscht wird, solchen kauff oder tausch dem herrn spittlmaister anzumelden und
zugleich dem kauffer oder neüen hausaigenthumber vorzustellen, damit solcher in dem
landtsanlaagen buech vorgeschriben werden könne.
[14.] Vierzehentens mues er, gruntschreiber, sowohl jezt als könfftig nebst dem herrn
spittlmaister und gegenschreiber denen pauthättungen oder gmain rechnungen an jennen
orth, wo daß spittall unterthannen hat, beywohnen, deß armmen hauses recht und
nutzen wie auch daß bonum deren gemaindten oder unterthannen genauist observiren
und keinen theill zu hart oder zu kurtz geschehen lassen.
[15.] Fünffzehentens werden nicht allein von dem [/] herren spitlmaister, sondern
auch von dem spitals bierschreiber und beeden hauspflegern in der Leopoldstatt
und St. Marx die vorräthige ambts gelder umb mehrerer sicherheit willen in die in
der grundtbuchs registratur sich befindliche eysene cassen eingelegt, worbey alß der
grundtschreiber zu beobachten hat, daß auf jeden sackh ein ordentliches post zetl sich
befinde, folgents daß quantum in eine haltende und in jeder cassa sich befindende
specification verzaichnet, der sackh verpötschieret, hernach in die cassa mit zwey
schlössern, worvon aines der ambtmann, daß andere er, gruntschreiber, zu verspörren und
zu eröffnen hat, versicherter geleget werde.
[16.] Sechzehntens ist er, gruntschreiber, nicht nur allein daß jenige, waß hiervor
stehet, zu verrichten gehalten, sondern auch alles, waß er weithers dem armen hauß
nuzlich zu sein befündet, zu bewerckhen und schaden zu wenden schuldig. Allermasßen
es einen getreüen dienner zuestehet, und er sichs vor Gott und der hochen obrigkheit zu
verantwortten getrauet, und ist auch derselbe specialiter dahin gehalten, all monnathlich
seiner diensthandlung deß empfangs und deren außgaaben ein particular zu verfassen,
Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
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- Titel
- Spital als Lebensform
- Untertitel
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Band
- 2
- Autoren
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 722
- Kategorie
- Medizin