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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1051 -
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Seite - 1051 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1051 die völlige fexung, darnach wievil sie mändl unnd garben darvon im zehent genomben, notieren unnd solche zetl alle tag oder umb den andern und driten tag, wan es der zehenthandler fordern oder begehrn wird, einraichen, damit er ihnen die fuhren anzordnen oder außzutheillen wisse, unnd der zehent zeitlich mit nuz unnd ohne schaden mögea eingebracht werden, auch wan ihnnen sonnsten etwas beschwerliches oder stritiges fürfiel, dessen den zehenthandler zeitlich erindern. [11.] 11. Wan einer begehrt, man soll ihme außsteckhen unnd der ackher wehre nit gar abgeschniden, so ist khein curent schuldig außzusteckhen, sondern ihm bei der straff verbotten, solang biß der ackher abgeschniden, es wehre dan sach, das zweyerlei getraidt auf einen akher wehre oder stundte, da mag er ein jedes absonderlich außsteckhen. [/] [12.] 12. Wann ainer sein getraidt eingeführt, ehe der ackher ganz abgeschnieden oder der zehent außgestöckht worden (auf welches die curenten vleissig acht geben sollen), dasselbig sollen sie bei ihren pflicht alsobald dem zehenthandler berichten, damit lauth der kay(serlichen) generalien nach gestalt der sachen unnd wie es sich gebührt, khönne unnd möge gehandlt werden. [13.] 13. Es sollen alle curenten sich der finanzerey unnd contrabandt mit vertuschung unnd verkhauffung der zehent mändl genzlichen enthalten, ihnnen auch selbst, welche äckher haben, sowol als den andern treulich außsteckhen unnd den zehent ligen lassen, auch den zehent nit mit ihren pauguet verwexln oder außtauschen, dennen haltern, feldhüettern, jägern und nachtwachtern ohne vorwissen unnd einwilligung des zehenthandler nichts schenkhen oder passieren zulassen, bey verlust ihrer besoldung. [14.] 14. Wan ihnnen fuhren zuegestelt werden, sollen sie die ersten darbei sein unnd auf die fuhren wartten, damit die knecht wissen, wo sie hinfahren miessen, und sollen auch die fuhrleüth mit den lähren wägen erstlich zu den weitesten zehentmändln anstellen, darnach in der nahe fassen lassen. Unnd wan die fuhrleüth verstandtnermassen gefast haben, sollen die curenten jeden ein zetl, was und wivil er führt, unter sein, curentens, nahmen mitgeben. [15.] 15. Wan der zehent umb das lohn geführt wird, soll der [/] curent darbei sein, wan die baurn laden unnd fleissig acht haben, das sie nit auf den mändln muthwillig herumb kugln, die garben ungestimb hin- unnd her werffen unnd außpeutln, die wägen überladen, das sie entweder auf den weg steckhen bleiben oder umbladen müessen oder gar umbwerffen unnd also das lähre stroh auf den stadl lifern. Item das sie nit die zehent gersten unnd habern ihren viech verfüetern oder zu ihren fortl das geringe traidt unnter das schwere mischen, auch das sie nit die garben verbinden unnd auß einer zwo oder auß zwo drey machen; unnd wan einer auf dergleichen betrug befunden wurde, den zehenthandler andeuten, wofern er solches verschweigt, soll der curent umb seine besoldung gestrafft werden. [16.] 16. Demnach der kleine zehent anhero gewissen partheyen in bestandt gelassen worden unnd aber ins khinfftig nit mehr passiert werden will, sondern demselben zum armen hauß haimbzufexnen veranlast worden, demnach haben die curenten auch auf solchen ihr guete obsicht zutragen, demselben treulich außzusteckhenb, einzubringen unnd dem armen hauß ordentlich zuverraithen. Leztlichen sollen die curenten, sonderlich welche neu unnd erst angetreten sein, ihre instruction offtermal widerhollen, sich ihres aydts erindern unnd demselben sich gemeß a Folgt auß, getilgt. b -zu- über der Zeile nachgetragen.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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