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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1053 -
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Seite - 1053 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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IX.1 Wien: Wiener Bürgerspital (Edition Nr. 144–190) 1053 [5.] fünfftens ihme, contributions collectanten, an eincassirenden baaren geldern ein nahmhafftes anvertrauet wird, als ware auch erforderlich, daß selber die hochen orths ihme einzulegen aufgetragene caution per 500 fl. bereits immittls den 21. Septembris dies jahrs in einer b(an)co obliga(ti)on sub numero 21.516, de dato 14ten Septembris 1780, zu handen des burgerspitals erlegt hat. Und gleichwie [6.] sechstens in dieser instruction nicht alles so genau vorgesehen werden kann, was zu thuen vorfahlen möchte, als muß er, contributions collectant, alles fleises dahin gedacht seyn, daß nicht etwann durch seine versaumnuß oder hinlässigkeit etwas solches unterlauffe, wodurch dem spital oder den [/] partheyen einiger schaden zugefügt werde, damit man widrigenfahls an ihme, contributions collectanten, den regreß zu erhollen nicht ursach habe. Und nachdem [7.] siebentens und schlüßlichen ihme, contributions collectanten, vor seine verrichtungen eingangs ermelter massen zu einen jähr(lich) salario 400 fl. (welche derselbe von quartal zu quartal aus dem grundbuch gegen seiner quittung zu erheben haben wird) gnädig ausgeworffen worden, gegen welchen er diesen seinen dienst also getreu und ehrlich zu verrichten wissen wird, gleichwie er solche vor Gott und der obrigkeit zufolge seines untern 17ten August dies jahrs in der burgerspitals grundstuben abgelegten juraments sich zu verandtwortten getrauet. Zu urkund dessen ist diese instruction unter des mitteren spitals insigel und deren (titl) herrn superintendenten und spitlmeister, dann des contributions collectanten fertigung zur löb(lichen) gm(eine)r stadt buchhalterey ein exemplar, das anderte zur [/] burgerspital grundbuchs registratur eingeleget, das dritte dem herrn grundbuchs handler und gegenhandler, das vierte aber ihme, contributions collectanten, eingehändiget worden. Actum Wienn, den 30ten December 1780. [L. S.] Anton Gottlieb Jellermayr, superintendent Franz Joseph Vernay, superintendent Franz Joseph Humel, spitlmaister Joseph Wilsfeyer, contributionscollectant Nr. 189 Instruktion für den Bürgerspital-Zehenthandler in Wien. Wien, 1712 Oktober 1 Archiv: WStLA, Bürgerspitalakten, Fasz. LVI (A 73) Rückvermerk: Instruktion eines zehenthandlers bey dem armen haus der burger spital al- hier. Instruction eines zehenthandler bey den armen hauß der burgerspitall alhier, wesen er sich in seinen diensts verrichtungen zu verhalten [1.] 1. Ist er mit allen gehor(sam) undt respect denen herren superintendenten undt spitlmaister unterworffen, und was von selbigen ihme in billichen sachen befohlen wird, solches hat er unerwaiglich zu verrichten. [2.] 2. Im übrigen hat es mit des spitalls zehenten disen absaz, daß bey dem maisten, daß für(stliche) bisstumb Wienn mit halben thail interessiert ist, dahero die weinzehent,
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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