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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Seite - 1075 -
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Seite - 1075 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2

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X.1. Burgenland: Esterházysche Herrschaftspitäler (Edition Nr. 192–203) 1075 vortag aber essen selbe mit abbruch fastenspeisen zu ehren dieses heiligen, weillen die gemeinde in der peestzeit den vortag zufasten und den feesttag zu feuren versprochen hat, damit uns Gott durch seine vorbitte auch firohin von den drey straffen krieg, hunger und peest gnädiglich befreuen wolle. [8.] 8tens Betten diese bey ereugnenden tonnerwetter nach gegebenen zeichen alle sammentlich mit lauter stim zu hauß fünff vater unser und ave Maria, alwo bei jeden hinzu gesprochen wird: heiliger Gott, heiliger starcker Gott, heiliger unsterblicher Gott, erbarme dich unser, zu lezt ein glauben. [/] Nr. 197 Instruktion für den Herrschaftspital-Spitalverwalter (Spitaldirektor) in Forchtenstein/Forch- tenau. Sopron, 1759 August 11/September 21 Archiv: EPA, Burg Forchtenstein, Spital Forchtenstein (alte Signatur No 5, XX, 660): Hochfürst(lich) Eszterhazysches Forchtenauer spitall prothocoll angefangen anno 1778, unfoliiert No 3: Instruction vor den neu aufgenohmenen spital verwalter und director Nachdeme der spitalverwalter oder director von der hohen herrschafft aus keiner andern absicht aufgenohmen wird, alß das durch dessen verwaltung, sorge und obsicht die fürstlichen spittaller in hinkunfft ordentlicher gehalten und denenselben sowohl an allen anderen erforderlichkeiten als an der subsistenz nichts abgehe, mithin von seithen der gnädigsten herrschaft die gnädige intention erfüllet, die schuldigkeit deren spittallern dahingegen accurat vollzogen und observiret werden solle, so hat man ihme eben aus diesem endzweck folgende instructions puncten zur genauen observation hinauszugeben vor nothwendig erachtet. [1.] Primo vor allen wird derselbe darob seyn, das die spittäller die ihnen vorgeschribene gebetter und andachten fleissig verrichten, ein tugendsam frommes leben führen, eins den andern lieben und von allen hasß, zanck, neid sich enthalten sollen; er, spitalldirector, solle selbsten allen in obbemeldten mit guten exempel vorgehen und sich samt denen seinigen also auffihren, das Gott und die weld [/] an ihme ein wohlgefallen haben solle. Solten aber [2.] secundo ein und anderer von gemeldten fürst(lich)en spitallern sich befinden, welche übel gesittet und stette handel, klagerey und zwistigkeit mit andern haben und auf mancherley arth ihr mitspitäller zu divexiren sucheten, und nach reterieten ermohnungen und allenfalls auch erfolgten bestraffungen sich mit nichten besseren wolten, so wird des spitalldirectoris seine schuldigkeit seyn, solche wiederspänstig unruhige zänckerische leuthe der fürst(lich)en commission anzudeiten, damit ihrer wegen das weitere vorgekehret werden könne, allermassen derley ungestimme sowohl weibs als manns personnen in dem spitall die gnädigste herrschaft absolute nicht leiden. Desgleichen [3.] tertio mit nichten gedulden will, das die spittäller schelten, fluchen und allenfals (was man nicht verhoffet) ein ärgerliches leben führen oder darzu anderen gelegenheit geben solten, worauf ermeldten spitalldirector bey verandwortung gegen Gott und der hohen herrsch(afft) besonders zu invigiliren und die schuldigen anzuzeigen haben wird. [/]
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Band 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Spital als Lebensform
Untertitel
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Band
2
Autoren
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Abmessungen
17.5 x 24.7 cm
Seiten
722
Kategorie
Medizin
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