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Österreichs Staatsidee
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18 dieselbe zu wahren und zu schuhen, hat uum ein derartiges Be- nehmen allenfalls nicht für Unrecht und Gewaltthstigkeit ansehen müssen: aber in unseren Tagen, wo alle Nationen, selbst die ver- nachlilssigtesten und apathischesten, erwachen, sobald sie der Zauber- ftab der modernen Cultur berührt, ist die Mißhandlung und Töbtung einer Nationalität nicht weniger eine himmelschreiende Sünde, als das Quälen und Morden irgend eines vernünftigen Geschöpfes Gottes. Oder haben etwa die Böller kein angebor'nes Recht zu ihrer Selbsterhaltung? Sie haben ja die Verpflichtung, sich zu bllden, d. h. den ihnen inwohnenden göttlichen Funken zu wecken und anzufachen, und von dieser Berpfiichwng kann sie Niemand auf der Welt dispenfiren. Bildung des Geistes aber ohne Bildung der Sprache läßt sich schlechterdings nicht denken, und die Ver- edelung der Sprache ist überall die Grundbedingung eines edleren geistigen Lebens. Da nun ferner die Verpflichtung zugleich Mutter der Berechtigung zu fein pflegt (sieh' VllttsI, vroit äs» MNZ, rrslimmairog §. 3), und da uns die Pflicht obliegt, unsere Sprache zu bilden, von welcher Pflicht uns Niemand zu entbinden vermag, so besitzen wir auch das Recht, dies zu thun und Nie- mand soll sich dem widersetzen oder unserem Beginnen Hindernisse in den Weg legen. Die Erhaltung und Fortbildung der Natio- nalität ist ein Gebot und Gesetz der Sittlichkeit, dem durch kein positives Gebot derogirt werden kann. Es fragt sich nun, ob der Confiict zwischen Recht und Ver- pflichtung, der sich im privaten und dem Staatsrechte wirklich vorfindet, auch beim internationalen Rechte möglich sei? So hat z. B. eine Physische Person das Recht und die Verpflichtung, ihr eigenes Leben zu schützen und zu wahren, und doch wird ihr manchmal auferlegt, in den Kampf zu gehen und dort das Leben fllr das Baterland, für das allgemeine Beste zu opfern; kann man auf eine analoge Art verlangen, es solle sich eine ganze Na- tion ihres Lebens entäußern und für andere Böller aufopfern? Diese Frage mögen die Böller selbst nach dem Grundsätze: „Was Du dir selbst nicht wünschest, thue Anderen nicht an" entscheiden; ihre Antwort wird gewiß nicht zweifelhaft sein. Ls hat sich bis-
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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