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Österreichs Staatsidee
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«1 Art solche Angelegenheiten der gefetzgebenden Gewalt in ihr Be- reich ziehen möchten, die einzig und allein dem Landtage zustehen; dazu einige Proceßformalitäten, die in unser Jahrhundert nicht passen, und andere Verordnungen und Unordnungen mehr, von denen man wenigstens sagen kann, »bu8U8 non toliit U8UN. Ab- gesehen jedoch von diesen Unzukömmlichkeiten, die man künftighin wird leicht vermeiden können, ist der Kern der ungarischen Institu- tionen in sich selbst so gesund und lebenskräftig, daß man ihn meiner Ansicht nach auch in anderen Ländern Pflegen sollte; er birgt in sich einen lebensfrischen Keim der wahren Landesauto- nomle, ohne die weder die bürgerliche noch politische Freiheit lange andauern kann und dazu auch eine unendliche Reform- und Ver- besserungsfähigteit, ohne die alle menschlichen Institutionen welken und fallen müssen. Vor allem hat sich aber die Institution der Eomitatsümter und Versammlungen, auf der Grundlage der Wähl- barkeit, als ein wahres Palladium von autonomen Einrichtungen erwiesen. Daraus läßt sich nun wohl die Liebe aller Ungarn (nicht bloß Magyaren) zu ihrer eonLtitutio avitica und ihre unge- wöhnliche Energie bei ihrer Wahrung und Vertheidigung begreifen und erklären. Ein Ungar kann unter der Bureaukratie nicht leben und glücklich sein; in dieser Beziehung unterscheidet er sich unter allen Nationen des europäischen Continents am meisten z. B. von den Franzosen (auf daß ich kein einheimisches Beispiel wähte), die da ohne Rath und Hilfe von Beamten und der Polizei kaum mehr gehen und stehen können. Ist nun das Beispiel der Ungarn nicht Wünschenswerther und nachahmungswürdiger, als das der Franzosen? Ich hftbe dieses Beispiel hauptsächlich in der Absicht gewählt, damit ich die schwierigste Frage bei der Durchführung von föde- ralistischen Principien beleuchte und theilweise erleichtere: die Frage nämlich von dem Wirkungstreise und inneren Organismus der Landesregierungen und Parlamente. Den Staatsmännern, die sich mit ihr beschäftigen, sollte vor Allem das als Grundsatz gelten: Was man nach euerem eigenen Gefühle und Urtheile den Ungarn nicht abschlagen kann, das gewähret auch den übrigen Ländern, und wenn ihr gewillt seid, ihnen die politische Landesverwaltung, das
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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