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Österreichs Staatsidee
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S2 Schul- und Gerichtswesen usw. zu belassen, so thut dasselbe auch in den übrigen Ländern, wodurch ihr auch einen, jwar nicht in meinen, aber in den Augen vieler anderer Leute bedeutenden Lor- chel! erlangen werdet, nämlich die größtmögliche Einförmigkeit im Organismus aller österreichischen Länder. Ich verwahre mich in vorhinein gegen alle hämischen Spötter, die meinen Worten auch den Sinn unterlegen werden, als wollte ich mit dem Anpreisen der altungarischen Institutionen auch vielleicht die Einführung des Oorpus jurig bunzariei befürworten; jeder ehrliche Leser wird zu- geben, daß, wie ich den Ungarn wünsche und rathe, mit Beibehal« tung des ererbten politischen 8wtu3 yuo an dessen Verbesserung, soweit eS der Geist des modernen Fortschrittes verlangt, thunllchst zu arbeiten, ich eben so auch anderen Völkern wünschen möchte, daß sie auf Grundlage ihrer jetzigen und künftigen Bedürfnisse so- wohl ihre innere politische Verwaltung, als ihr Schul- und Ge- richtswesen usf. selbst (natürlich immer mit ihrem Herrscher gemein- schaftlich) leiten und besorgen möchten. Ich sehe es unzweifelhaft voraus, daß sich aus gewissen Krei- sen Stimmen gegen meinen Antrag erheben werden: „Bereiten uns nicht schon die Ungarn Schwierigkeiten genug, wollt ihr etwa, wir sollen ihrer noch mehr und in allen Ländern provociren?" Dar- auf läßt sich denn leicht und kurz antworten: „Wenn das, was man für Ungarn vorschlügt, in sich selbst ungerecht, schädlich und verderblich ist, so darf es weder den Ungarn, noch irgend Jeman- dem bewilligt werden; ist es aber gerecht und für dies Reich nicht gefährlich, mit welchem Rechte könnet ihr es den übrigen Völkern abschlagen? Oder wollt ihr etwa die Gerechtigkeit nicht?" Das Beispiel, welches ich aufgeführt habe, wird auch zur Erkenntniß führen können, daß alle Landesregierungen und Par- lamente in Österreich, die dieselben Verfasfungsrechte und dasselbe Maaß von Antonomie für sich in Anspruch nehmen, zugleich in den Stand gefetzt werden müßten, ebenso wie Ungarn sich selbst genügen zu können. Allzu kleine Länder können aber in Betreff des Schul- und Iustizwesens nicht für sich allein stehen; es wer- den immer einige zusammentreten müssen, damit sie die nlthigen Schulen, nicht nur z. B. die Universität allein, sondern auch so-
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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