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Österreichs Staatsidee
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es »«glich vercheilt werdm. In dieser Beziehung scheint die ange- messenste Theilung die zu fein, daß alle indirecten Steuern und Abgaben von der RtichSregierung erhoben werden, die directon Steuern jedoch in die Competenz der Landesregierung fallen; es versteht sich, daß, wofern die Reichseinnahmen nicht hinreichen würden, die Landescassen nach einer Quote beisteuern müßten, die unter den Ländern selbst, im Verhältnis zu ihrer natürlichen Größe und Leistungsfähigkeit, durch gemeinschaftliches Überein- kommen auf eine gewisse Reihe von Jahren voraus bestimmt werden tonnte. Wäre einmal das föderalistische Princip durch- geführt und erstarkt, so würbe ihm keineswegs zu Schaden gerei- chen und könnte auch die Einheit in der Legislation der Landes« angelegenheiten fördern, wenn nach § 3 des Octoberdiploms gleiche Gesetzentwürfe für die einzelnen Landtage vorbereitet und, natür- lich ohne allen Zwang, ihnen unterbreitet würden, die sie dann je nach den localen Bedürfnissen modificiren könnten. Ich glaube, daß man diese Concession dem centralistischen Systeme besonders in solchen Angelegenheiten machen könnte, die die sogenannten Grundrechte und das Iustizwesen angehen. Lächerlich ist in meinen Augen der Vorwurf, den man dem Föderalismus daraus macht, daß er die Schwerpunkte des Reiches mehre. Die moderne Geschichte Frankreichs und der Stadt Paris lehrt hinreichend, wie gefährlich ein Schwerpunkt allein nicht nur für die Dynastie, sondern auch für die Freiheit der Völker selbst werden kann; zudem braucht man nicht erst in der Physik zu ler- nen, daß Körper, die nur zwei Schwerpunkte haben, keine so sichere Lage haben, als diejenigen, die ihrer drei oder vier oder noch mehre zählen — Iederman weiß es ja selbst aus eigener Erfahrung. Wenigstens wird man einen föderalistischen Orga- nismus nicht so leicht erschüttern oder gar vernichten können, wie es mit einem anderen der Fall ist. Das wichtigste Merkmal jedoch und Verdienst des Födera- lismus ist, daß er allein befähigt ist, dem Grundsatze: „Gleiches Recht für Alle" vollständige Geltung zu verschaffen, einem Grund- satze, der nicht nur die edelste Frucht der geeinigten modernen und
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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