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Österreichs Staatsidee
Seite - 95 -
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Text der Seite - 95 -

95 Central- oder ReichSreglerung keineswegs in einen allzu engen oder gar ungenügenden Rahmen fassen wollen. Durch Ministerien, die man für die genannten Angelegenheiten errichten würde, wäre die Einheit des Reiches um so hinreichender und dauernder be- festigt und sichergestellt, als man ja z. B. den Grundsatz ausdrück- lich aussprechen und fanctioniren könnte, daß nicht nur eine jede Festung, sondern auch eine jede Kanone, die sich innerhalb der österreichischen Marken befindet, ausschließlich in den Bereich der Central oder Reichsgewalt gehöre. Darnach könnten und sollten nun alle übrigen politischen und nationalen Angelegenheiten in Öfterreich den Landesregierungen und Parlamenten oder der Selbstverwaltung der Völker überlassen werden — natürlich unter der Leitung und unter dem Schütze jener Executivgewalt, die auch in Reichsangelegenheiten thätig ist und lediglich dem Regenten zukömmt. Denn in diesem Streite handelt eS sich uns keineswegs etwa um eine Beschränkung der Macht und Praerogative der Krone, fondern einzig und allein um einen angemesseneren und natürlichen Mechanismus ihrer Wirk- samkeit. Daher weisen wir auch alle die landläufigen Vorwürfe über unsere vorgebliche Illoyalität, Aufwieglerei und unseren Se- paratismus uff. wieder dorthin, woher sie gewöhnlich zu kommen Pflegen, in das Gebiet der Lüge und der Verläumdung. Wie aber die Landesregierungen in Öfterreich organisirt werden sollen, daß sie weder unter einander, noch mit der Central- regierung collidiren, dies ist freilich Sache einer eingehenderen Er- wägung, als sie im Rahmen eines Zeitungsartikels geboten werden kann. Da wir uns jetzt in eine folche Auseinanderlegung nicht einlassen können, fo wollen wir nur fummarisch und im All- gemeinen unsere Meinung über diese wichtige Angelegenheit andeuten. Wir machen kein Hehl daraus, daß unsere Wünsche dahin gehen, es mögen die Ministerien, die für jetzt die HH. Bach, Schmerling und Thun in Wien inne haben, entweder vollends aufgehoben oder es möge ihr Wirkungskreis wenigstens fo einge- fchränkt werben, daß alle ihre gewöhnlichen Functionen durch besondere Landes- ober Bolksmin is ter ien erlebigt würden. Jeder größere Complex oder jede, nach Nationalverhältnissen be-
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Österreichs Staatsidee
Titel
Österreichs Staatsidee
Autor
Franz Palacký
Verlag
I. L. Kober Verlag
Ort
Prag
Datum
1866
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
14.7 x 21.5 cm
Seiten
110
Kategorien
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