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2. „Amoralische Erscheinungen“, Straftaten und ihre Verfolgung 407
fensichtlich, dass keiner der Verurteilten aus böser Absicht gehandelt hatte.
Wie die spätere Zeugenaussage des Unteroffiziers belegt, hatte Albin Wolny
sogar persönlich einen Schluck aus der Flasche getrunken, als er sie für die
drei Konserven eintauschte. Die drei Rotarmisten erlitten demnach aus eige-
ner „grober Unvorsichtigkeit“ die Vergiftung.344 Da den Österreichern kein
Verbrechen nachgewiesen werden konnte, erklärte das Militärgericht alle
drei für rehabilitiert und hob das Urteil im Nachhinein auf.345
Während der Besatzungszeit sprachen sich derartige Vorfälle von Ver-
haftungen und Verurteilungen rasch herum. Den Einheimischen war daher
bewusst, dass die Verabreichung von Spiritus oder Methylalkohol an Besat-
zungsangehörige insofern schlimme Folgen haben konnte, als ein etwaiger
damit verbundener Tod als mutwillige Tötung gelten konnte. So hatte etwa
eine im Mühlviertel wohnhafte Familie die ärgsten Befürchtungen, als der in
ihrem Haus einquartierte Offizier schwer betrunken dem Tod nahe schien.
„Wenn der stirbt“, so die berechtigte Überlegung des Hausherrn, „dann glau-
ben die [Sowjets] womöglich, dass wir das getan hätten.“ Sie ließen daraufhin
einen sowjetischen Arzt kommen, der eine lebensgefährliche Alkoholvergif-
tung diagnostizierte. Der Offizier überlebte und schwor – zumindest vorläu-
fig –, nichts mehr zu trinken. Die Österreicher blieben unbehelligt.346
Selbst wenn sich Einheimische – wie im Fall der oberösterreichischen Fa-
milie – nicht unmittelbar am Verkauf oder der Bereitstellung des Alkohols be-
teiligt hatten, waren sie einer gewissen Gefahr ausgesetzt. Denn die Soldaten,
so zumindest die Erinnerung österreichischer Zeitzeugen, waren nicht allzu
wählerisch: Schnaps, Most, Spiritus, Methylalkohol, sogar Kölnischwasser
und Alkohol von Tierpräparaten – angeblich wurde alles getrunken. Das Kli-
schee des „saufenden Russen“ ist bis heute verbreitet.347 Es wird wohl nicht
mehr zu klären sein, wie viele der Alkoholvergiftungen reine „Unfälle“ wa-
ren und wie viele tatsächlich auf eine mutwillige Verabreichung von gesund-
heitsschädlichem Alkohol seitens der einheimischen Bevölkerung zurückge-
hen. Faktum ist, dass der Alkohol bei Besatzern und Besetzten weitreichende
Folgen hatte, zu denen in erster Linie auch Übergriffe auf Frauen gehörten.
344 AdBIK, Rechtsspruch Nr. 42n des Militärgerichts der Baltischen Front, 14.9.1998; AdBIK, Daten-
bank verurteilter österreichischer Zivilisten in der UdSSR.
345 AdBIK, Rehabilitierungsbescheid des Militärgerichts der Baltischen Front für Lukas Forstner, Albin
Wolny und Walter Wolny, 16.9.1989.
346 Hannl, Mit den Russen leben, S. 129f.
347 Ebd., S. 127–130.
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Stalins Soldaten in Österreich
Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Stalins Soldaten in Österreich
- Untertitel
- Die Innensicht der sowjetischen Besatzung 1945–1955
- Autor
- Barbara Stelzl-Marx
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2012
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78700-6
- Abmessungen
- 15.5 x 23.0 cm
- Seiten
- 874
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918