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18318.
November 1848
beachtet,1 die nationalversammlung tagt, alle tage an einem andern orte,
fort, erläßt donnernde dekrete und scheint die stimme des landes für sich
zu haben, von allen orten gehen Adressen in diesem sinne ein, und dieser
Zustand verlängert sich nun schon durch fast 8 tage. die nationalver-
sammlung in frankfurt hat eine Art von vermittlerrolle übernommen, mit
wie viel erfolg? wird sich zeigen.
Was mich aber am unangenehmsten praeocupirt, ist die hinrichtung
robert Blums in Wien.2 Bey dem Bestande des gesetzes vom 30. september
habe ich Zweifel über die legalität dieser handlung, jedenfalls aber war
sie höchst unpolitisch und wird die centralgewalt in die allergrößte verle-
genheit bringen.3 das reichsministerium hat sogleich 2 commissäre nach
Wien geschickt, die leute haben eine wahre Wuth, solche reichscommis-
säre abzusenden, obwol das Beyspiel gagerns, Welcker und mosle’s etc. ih-
nen gezeigt haben sollte, wie wenig ehre und vortheil dabey zu ernten ist,4
und wen haben sie dießmal gewählt? herrn Pauer und herrn Pözzl, zwey
unbedeutende Abgeordnete!5 diese also sollen den feldmarschall fürst
Windischgrätz inmitten seiner siegreichen Armee zur verantwortung zie-
hen!! diese taktlosigkeit ist über alle Begriffe, und ich nehme sie nament-
1 die preußische Armee unter dem kommandierenden general der mark Brandenburg graf
friedrich Wrangel hatte am 10. november 1848 Berlin besetzt, zwei tage später wurde der
Belagerungszustand über die stadt verhängt.
2 „Blums execution ist ein unglücklicher streich gewesen, ich habe den kerl in seinem le-
ben gehaßt und verabscheut, aber seine hinrichtung war höchst unpolitisch und meiner
Ansicht nach (wenigstens soweit ich bis jetzt urtheilen kann) auch illegal, denn er war
nicht en flagrant délit erwischt worden. Was hat man damit gewonnen? Nichts, ob man
aber dadurch sich nicht geschadet hat, wird sich erst zeigen. kaltes Blut und Berechnung
scheint immer seltener zu werden, auf beyden seiten.“ (Andrian an seine schwester gabri-
ele, 16.11.1848; K. 114, Umschlag 662).
3 robert Blum, der gemeinsam mit Julius fröbel, moritz hartmann und Albert trampusch
von der linken der nationalversammlung zur unterstützung des oktoberaufstands nach
Wien entsandt worden war, wurde so wie fröbel wegen seiner aktiven teilnahme am Auf-
stand von einem militärgericht zum tode verurteilt. Während man fröbel begnadigte und
nach sachsen abschob, wurde Blum am 9.11.1848 hingerichtet. sie hatten beide gegen ihre
verhaftung unter Berufung auf das am 30. september 1848 von der nationalversammlung
beschlossene immunitätsgesetz protestiert, wonach Abgeordnete während der dauer der
sitzungen ohne Zustimmung des Parlaments weder verhaftet noch in strafrechtliche un-
tersuchung gezogen werden dürften. eine Ausnahme bildete die ergreifung auf frischer
tat, doch auch in diesem fall hatte das Parlament umgehend informiert zu werden und
konnte die Aufhebung der haft bis zum ende der sitzungen verfügen.
4 freiherr maximilian v. gagern war sonderkommissär für schleswig-holstein, theodor
Welcker kommissär in lauenburg und Johann ludwig mosle hatte im April und oktober
1848 vermittlungsversuche in österreich unternommen.
5 richtig die beiden bayerischen Abgeordneten Adolf Paur, Advokat in Augsburg, und Josef
Pözl, Professor für verfassungs- und verwaltungsrecht an der universität münchen.
„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
Tagebücher 1839–1858, Band II
- Titel
- „Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
- Untertitel
- Tagebücher 1839–1858
- Band
- II
- Autor
- Viktor Franz Freiherr von Andrian-Werburg
- Herausgeber
- Franz Adlgasser
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2011
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-205-78612-2
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 716
- Schlagwörter
- Viktor Andrian-Werburg (1813 - 1858), Revolution 1848, Austrian Neoabsolutism, Austria future (1842), Late Vormärz, Reform and Repression
- Kategorie
- Biographien