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„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“ - Tagebücher 1839–1858, Band II
Seite - 324 -
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Tagebücher324 [Wien] 4. Jänner 1850 die diplomatischen verhandlungen dauern noch immer fort. ich habe ein paar mahl mit oettl gesprochen, und das ende war, daß ich mit Bach spre- chen sollte. dieser war ein paar tage unwohl, und als ich gestern Abends zu ihm ging, fand ich mehrere herren bei ihm, wir tranken thee und rauchten cigarren bis gegen 12 uhr, aber gelegenheit zu einer conversation war nicht da. doch habe ich mich für heute Abend bey ihm angesagt. die schwierigkeiten einer solchen stellung, wie schmerling (der über- haupt in den tag hinein redet) mir sie schilderte, scheinen mir bey näherer überlegung immer größer. ich bestehe natürlich darauf, daß mir die lei- tung des vereinigten Landtages von Görz-Istrien proprio jure und offiziell übertragen werde. eine bloße delegirung von seite Wimpffens würde mir natürlich nicht genügen. damit ist aber auch zugleich die verantwortlich- keit, folglich die macht und zwar über beyde kreise verbunden, sonach bleibt Wimpffen nichts als der nahme und das gouvernement der stadt triest. ob man nun im ministerium darauf eingehen wird? ist mir zwei- felhaft. ich wüßte zwar einen Ausweg: mich zum civilcommissär ad latus Wimpffens zu ernennen. Zwey novi homines, eminger und Burger, sind statthalter in nieder- österreich und steyermark geworden. daß mich solche ernennungen nicht günstiger für die Annahme des Angebothenen stimmen können, ist natür- lich. heute ist die erste der landesverfassungen, die für niederösterreich er- schienen. die Andern sollen unmittelbar nachfolgen. der Buchstabe des § 83 der verfassung (im laufe des Jahres 1849) ist verletzt, was ich für einen großen fehler halte.1 der „Wanderer“ macht sich immer besser, ich schreibe ziemlich oft für ihn und namentlich neulich sein politisches Programm.2 Wird aus meiner 1 im § 83 der oktroyierten verfassung v. 4.3.1849 hieß es, die landesverfassungen „sollen im laufe des Jahres 1849 in Wirksamkeit treten, und müssen dem ersten allgemeinen ös- terreichischen reichstage vorgelegt werden, welcher nach deren einführung sofort berufen wird.“ 2 der Wanderer v. 3.1.1850, 13: unser politisches glaubensbekenntniß, Wien 2. Jänner. ein- getreten wird darin für eine schleunige durchführung der verfassung vom 3. märz 1849 einschließlich der einberufung des reichstags im Jahr 1850, die sofortige Aufhebung des Ausnahmszustands außer in ungarn, die niederschlagung aller politischen Prozesse, die reform der verwaltung durch reduzierung der Bürokratie und orientierung am engli- schen self-government, eine vereinfachung des Justizsystems und eine finanzreform vor allem durch die reduktion der Ausgaben für das militär und für öffentliche Bauten. ge- genüber ungarn solle „eine versöhnende, den nationalen und historischen eigenthümlich- keiten des landes gerechte Politik“ befolgt und „der schleier der vergessenheit über das geschehene gezogen“ werden, da „der Pfahl im eigenen fleische steckt, so lange ungarn
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„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“ Tagebücher 1839–1858, Band II
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
Untertitel
Tagebücher 1839–1858
Band
II
Autor
Viktor Franz Freiherr von Andrian-Werburg
Herausgeber
Franz Adlgasser
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2011
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-205-78612-2
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
716
Schlagwörter
Viktor Andrian-Werburg (1813 - 1858), Revolution 1848, Austrian Neoabsolutism, Austria future (1842), Late Vormärz, Reform and Repression
Kategorie
Biographien

Inhaltsverzeichnis

  1. Tagebücher 1848–1853 7
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