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„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“ - Tagebücher 1839–1858, Band II
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49320. September 1851 noch nicht aufgehoben ist!1 die leute haben kein geschick und fangen Al- les verkehrt an, ebenso wie mit der kaiserlichen ordonnanz über die mini- sterverantwortlichkeit. Wozu solche theilweise verfassungsverletzungen, wenn man die ganze verfassung nächstens beseitigen will und dieses sogar auf ziemlich plausiblem Wege thun könnte? – – kömmt etwas gutes, ja nur etwas Passables nach, so war der 26. August ein fortschritt, wo nicht (wie ich beynahe glaube), so war es wenigstens ein schritt zur entwickelung, in beyden fällen freue ich mich darüber, was es speciell für mich für resultate haben werde? kann ich jetzt noch nicht be- urtheilen. die doctrinärs, sentimentalen, constitutionsanbether etc. ver- zweifeln, die vernünftigen (d.i. wenige) urtheilen wie ich, die „gutgesinn- ten“ (i.e. dummen) jubeln und glauben, nun sey Alles auf ewig wieder aus. die rothen jubeln wahrscheinlich am meisten. die times hatte neulich ei- nen merkwürdigen Artikel, worin u.a. meiner erwähnt wurde, und auf den grey mich aufmerksam machte. fürst metternich kommt dieser tage hier an. Der Kaiser reist in Italien und läßt sich von den pfiffigen Wälschen an- jubeln, nimmt es am ende für baare münze. kossuth ist frey, trotz unserer drohungen.2 felix schwarzenberg hat wieder ein merkwürdig dummes Ak- tenstück losgelassen, um die ordonnanzen vom 26. August3 zu rechtferti- gen. Preußen hat sehr geschickt zur selben Zeit den vertrag wegen Beytritt des steuervereines zum Zollvereine abgeschlossen und damit wieder einen enormen schritt in deutschland gemacht.4 Das Anlehen geht schlecht, ich habe 10.000 fl subscribirt, pour l’honneur du nom, der credit des reiches hat wieder einen starken stoß erlitten, en- fin, les choses approchent d’une crise, ich mache unter diesen Umständen 1 Als folge der kabinettschreiben v. 20.8.1851 entband der kaiser am 12.9.1851 „alle staats- beamten, sowie alle ein öffentliches Amt unter Eidespflicht versehenden oder sonst in Eid genommenen inividuen von der sich auf die reichsverfassung beziehenden eidlichen An- gelobung“ und verpflichtete sie dagegen, „unverbrüchlich treu und gehorsam“ gegenüber dem kaiser zu sein und „dabei stets nur das Beste des dienstes seiner majestät und des staates vor Augen zu haben.“ Wer die Ablegung des neuen eides verweigere, sei „als auf seine dienststelle oder sein Amt verzichtleistend angesehen und behandelt“ zu werden. 2 fürst klemens metternich kehrte am 24.9.1851 nach Wien zurück, am 3. oktober besuchte ihn der kaiser nach seiner rückkehr aus italien. lajos kossuth war seit seiner flucht im sommer 1849 in die türkei interniert. er wurde am 15.9.1851 entlassen und verließ auf einem us-amerikanischen kriegsschiff das land. 3 gemeint sind die kaiserlichen kabinettschreiben vom 20.8.1851, die am 26. August veröf- fentlicht wurden, vgl. eintrag v. 30.8.1851. 4 dem vertrag vom 7.9.1851 zwischen Preußen im namen des deutschen Zollvereins und hannover über ein gemeinsames Zollgebiet mit 1.1.1854 traten in der folge auch die weite- ren mitglieder des steuervereins schaumburg-lippe (25.9.1851) und oldenburg (1.3.1852) bei.
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„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“ Tagebücher 1839–1858, Band II
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
„Österreich wird meine Stimme erkennen lernen wie die Stimme Gottes in der Wüste“
Untertitel
Tagebücher 1839–1858
Band
II
Autor
Viktor Franz Freiherr von Andrian-Werburg
Herausgeber
Franz Adlgasser
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2011
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-205-78612-2
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
716
Schlagwörter
Viktor Andrian-Werburg (1813 - 1858), Revolution 1848, Austrian Neoabsolutism, Austria future (1842), Late Vormärz, Reform and Repression
Kategorie
Biographien

Inhaltsverzeichnis

  1. Tagebücher 1848–1853 7
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