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Über die Produktion von Tönen - Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
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manchen Vertretern des Austrofaschismus.72 Der Konflikt darum, wer gegen (fall- weisen oder regelmäßigen) Verdienst musizieren dürfe, betraf einen Großteil der Musizierenden in Österreich. Die Musikerverordnung von 1934 bedeutete eine radikale Neuausrichtung des staatlichen Umgangs mit Musizieren, da nun erst- mals seit mehr als 150  Jahren  – d. h. seit der Abschaffung der Musikerzünfte  – der Anspruch formuliert wurde, einen Großteil des erwerbsmäßigen Musizierens zu kontrollieren und dessen Qualität zu überprüfen. Es ist wegen der kurzen Dauer des Austrofaschismus sowie der mehrjährigen Übergangsbestimmungen nicht festzu- stellen, ob dieser Versuch zu dieser Zeit gelingen konnte, denn in den ersten Jahren der Musikerverordnung gab es Widerstand nicht nur von den Organisationen der NichtberufsmusikerInnen, sondern auch von verschiedenen Verwaltungsbehörden vor allem außerhalb Wiens.73 Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1938 wurden alle gewerb- lich tätigen MusikerInnen Österreichs in die Reichsmusikkammer eingegliedert, in der  – weitgehend analog zur Musikerverordnung  – ebenfalls der Nachweis der musikalischen Befähigung mittels Lizenzkarte verlangt wurde.74 Die Reichsmusik- kammer ging allerdings in ihrem Anspruch einer „totalen Erfassung des deutschen Musiklebens“ 75  – abgesehen vom Ausschluss „nicht- arischer“ MusikerInnen und politisch Andersdenkender aus dem Musikleben  – um einiges weiter, da in ihr auch Land- und LaienmusikerInnen, KomponistInnen, MusikalienhändlerInnen etc. vertreten waren.76 Es ist aber zumindest bemerkenswert, dass im Verhältnis zur 72 So schrieb etwa Joseph v. Rinaldini  – Bundeskulturrat und ab 1934 Leiter des Arbeitskreises Musik der Kulturabteilung der Vaterländischen Front  – für das Druckwerk des Reichsver- bandes. Vgl. Der österreichische Land- und Volksmusiker (1936), Nr.  4, 1 f. 73 Vgl. etwa eine Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft Bludenz: „Die Handhabung der mehrerwähnten Verordnung nach den von Geldbedürfnis geleiteten Intentionen der Kapell- meisterunion und des Musikerringes wird zur Zerstörung der Musikvereine und des aus- übenden Musiklebens dort führen, wo die Verhältnisse so gelagert sind, wie gerade in Vor- arlberg“ (Landesarchiv Vorarlberg, Bezirkshauptmannschaft Bludenz I, II-1934/Zl.  2.348, Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Kapellmeister- und Musikerverordnung, Beschwerden über deren Durchführung, 29.  November 1934, 4) oder eine der Bürgermeisterkonferenz des Verwaltungsbezirkes Amstetten: „ganz unerschwingliche Belastungen, die den Untergang der Landmusikkapellen unvermeidlich herbeiführen würden“ (Österreichisches Staatsarchiv, AVA, Bundesministerium für Unterricht, Musikwesen, 1935, Zl.  28.642, Vorsitzender der Bürger- meisterkonferenz, Schreiben an das Ministerium für Unterricht, 24.  August 1935). 74 Thrun, Errichtung, 76 f.; Wicke, Dienstleistung, 229. 75 Thrun, Errichtung, 80. 76 Thrun, Errichtung, 78 f. Vgl. aber auch den ebenfalls weitreichenden Vorschlag der Kapell- meisterunion zur Schaffung einer Musikerkammer, in der auch KomponistInnen, volks- tümliche MusikerInnen etc. vertreten sein sollten (Österreichisches Staatsarchiv, AVA, Differenzierungen und Konflikte 1918 – 1938 37
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Über die Produktion von Tönen Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
Titel
Über die Produktion von Tönen
Untertitel
Beziehungen von Arbeit und Musizieren, Österreich 1918 – 1938
Autor
Georg Schinko
Ort
Wien
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20802-0
Abmessungen
15.5 x 23.5 cm
Seiten
310
Schlagwörter
Music-making, Musician, Work, Vocation, Art, Austria, Correspondence analysis, Life Writing, Interwar period --- Musizieren, Musiker, Arbeit, Beruf, Kunst, Österreich, Korrespondenzanalyse, Lebensgeschichtliche Erzählung, Zwischenkriegszeit
Kategorie
Kunst und Kultur
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