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Tourismus und Klimawandel
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12.1.3 Österreichische Klimapolitik Infolge der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens und im Einklang mit der europäischen Klimapolitik stellte die österreichische Bundesregierung im Juni 2018 die finale Version einer österreichischen Klima- und Energiestrategie vor (BMNT und BMVIT 2018). Die darin enthaltenen Vor- gaben sind hauptsächlich auf das Jahr 2030 und teilweise auch auf 2050 ausgerichtet, weshalb die Strategie den Titel #mission2030 trägt. Die übergeordneten Ziele der Strategie sind unter den Schlagwörtern ökologische Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit/Leistbar- keit zusammengefasst. Im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 36 % gegenüber 2005 gesenkt werden. Für Wirtschaftssektoren, welche nicht im EU-Emissionshandel inkludiert sind, zu dem der Großteil der Tourismuswirtschaft gehört, liegt das Reduktionsziel bis 2030 bei −28 % gegenüber 2016. Schwerpunkte sind dabei die Emissionen in den Bereichen Verkehr und Gebäude. Beim Verkehr sollen Emissionen bis 2030 um 31,4 % gegenüber dem aktuellen Stand gesenkt werden, bis 2050 soll schließlich die fossilfreie Mobilität erreicht werden. Im Gebäudesektor ist das Ziel bis 2030 eine Reduktion der Emissionen um 37,5 % gegenüber dem aktuellen Stand. Bei der erneuerbaren Energie strebt Österreich aufgrund der günstigen Voraussetzungen des Landes bis 2030 einen Anteil von 45–50 % an, deutlich über dem EU-weiten Ziel, und der Stromverbrauch soll sogar zu 100 % aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Im Hin- blick auf die Energieeffizienz soll die Primärenergieintensität (Energieeinsatz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) um 25–30 % gegenüber 2015 gesenkt werden. Die Strategie gliedert sich in generelle Aufgaben, deren Umsetzung weitgehend offengelassen wurde, und konkrete Leuchtturmprojekte mit Angabe von Zuständigkeiten, In- strumenten und dem jeweiligen Zeithorizont. Durch Letztere sollen die ersten Schritte zur Implementierung der Strategie gesetzt werden. Bei den Aufgaben sind für den Tourismus vor allem die Vorgaben in den Bereichen Mobilität und Gebäude von Interesse. Infrastruktur für E-Mobilität, den öffentlichen Verkehr sowie Fuß- und Radwege sollen ausgebaut werden, besonders auch im ländlichen Raum. Ausdrücklich wird dabei die Wichtigkeit des Mobilitätsmanagements im Tourismus erwähnt. Zudem soll es ein neues österreichweites Tarif- und Vertriebssystem für den öffentlichen Verkehr geben. Im Hin- blick auf den Gebäudesektor wird die EU-Vorgabe befolgt, dass Neubauten nach 2020 Niedrigenergiegebäude sein müs- sen. Des Weiteren soll die Sanierungsrate von derzeit 1 % auf 2 % im Zeitraum 2020–2030 angehoben werden. Ein weiterer Aspekt, der für touristische Unternehmen von Interesse sein wird, ist die Ankündigung eines Förderpro- gramms zum Energiesparmanagement bei kleinen und mitt- leren Unternehmen, welches auch Kosteneinsparungen und damit Wettbewerbsvorteile bringen soll. Für den Tourismus relevant sind zudem auch die Anmerkungen zu kleinskaligen Stromerzeugungsanlagen, welche aktuell bereits beispiels- weise von einigen Skigebieten betrieben werden (hierzu ge- hört etwa die Nutzung einer Beschneiungsanlage zur Strom- gewinnung außerhalb der Wintermonate und der Einsatz von Fotovoltaik an Gebäuden). Die Errichtung derartiger Anlagen soll durch Abbau von Investitionshemmnissen erleichtert werden, unter anderem durch eine Novelle des Umweltver- träglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G). Auf all diese Bereiche soll auch in den Leuchtturm- projekten bereits kurzfristig eingegangen werden. Im Be- reich Gebäude sollen effizientere, einfach zugängliche Programme zur Sanierungsförderung entwickelt werden, auch für Betriebsgebäude. Hinsichtlich E-Mobilität sol- len die involvierten Akteure (dabei wird ausdrücklich der Tourismussektor erwähnt) über Anreize und Fördersysteme motiviert und bei der Umsetzung unterstützt werden. Bei- spielsweise geht es hierbei um E-Carsharing, E-Taxisys- teme, bedarfsorientierte E-Mobilitätsservices, elektrische Bedarfsbusangebote, E-Bikeverleihsysteme. Zudem soll der schienengebundene Verkehr ausgebaut werden. In erster Linie betrifft dies den Nahverkehr in Ballungsräumen, es sollen aber auch neue Nachtzugverbindungen eingerichtet werden, um die Zahl der Kurzstreckenflüge zu verringern. Zu den einzelnen „Leuchttürmen“ werden jeweils auch die zuständigen Verwaltungseinheiten (Ministerien, Länder etc.) genannt sowie auch mögliche Förderinstrumente und ein grober Zeithorizont zur Umsetzung. Genauere Angaben zu Durchführung und Finanzierung der einzelnen Maßnahmen gibt es jedoch nicht. Auf Grundlage der Klima- und Energiestrategie wurde der Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) erstellt, der bis Ende 2019 an die Europäische Kommission zu übermitteln ist. Der erste Entwurf erntete viel Kritik, u. a. von wissen- schaftlicher Seite, und wurde auch von der Europäischen Kommission zurückgewiesen. Auf Initiative des Vertreters der Wissenschaft im Nationalen Klimaschutzkomitee Gott- fried Kirchengast (Uni Graz, ÖAW), Helga Kromp-Kolb (BOKU), Karl Steininger (Uni Graz) und Sigrid Stagl (WU) wurde ein Referenzplan als Grundlage für einen wissenschaft- lich fundierten und mit den Pariser Klimazielen in Einklang stehenden Nationalen Energie- und Klimaplan für Österreich (Ref-NEKP) erstellt (Kirchengast et al. 2019). Den Tourismus (indirekt) betreffend hervorzuheben sind dabei Forderungen nach einer Besteuerung des Flugverkehrs, der Ausbau des in- ternationalen Bahnverkehrs und der Nachtreisezüge sowie die Entwicklung eines verlässlichen Buchungssystems für inter- nationale Bahnreisen. Während beispielweise der Ausbau der Nachtreisezüge aufgenommen wurde, sind eine weitere Öko- logisierung des Anreiz-, Förder- und Steuersystems oder die Ausweitung des Handelssystems (ETS) auf weitere Sektoren auch im finalen Plan, der im Dezember 2019 vorgelegt wurde, 12 Nationale Verpflichtungen auf Grundlage des Pariser Klimaabkommens 211
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Tourismus und Klimawandel
Titel
Tourismus und Klimawandel
Autoren
Ulrike Pröbstl-Haider
Dagmar Lund-Durlacher
Marc Olefs
Franz Prettenthaler
Verlag
Springer Spektrum
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-662-61522-5
Abmessungen
21.0 x 28.0 cm
Seiten
263
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