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12.1.3 Österreichische Klimapolitik
Infolge der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens und
im Einklang mit der europäischen Klimapolitik stellte die
österreichische Bundesregierung im Juni 2018 die finale
Version einer österreichischen Klima- und Energiestrategie
vor (BMNT und BMVIT 2018). Die darin enthaltenen Vor-
gaben sind hauptsächlich auf das Jahr 2030 und teilweise
auch auf 2050 ausgerichtet, weshalb die Strategie den Titel
#mission2030 trägt. Die übergeordneten Ziele der Strategie
sind unter den Schlagwörtern ökologische Nachhaltigkeit,
Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit/Leistbar-
keit zusammengefasst.
Im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit sollen die
Treibhausgasemissionen bis 2030 um 36 % gegenüber 2005
gesenkt werden. Für Wirtschaftssektoren, welche nicht im
EU-Emissionshandel inkludiert sind, zu dem der Großteil
der Tourismuswirtschaft gehört, liegt das Reduktionsziel bis
2030 bei −28 % gegenüber 2016. Schwerpunkte sind dabei
die Emissionen in den Bereichen Verkehr und Gebäude. Beim
Verkehr sollen Emissionen bis 2030 um 31,4 % gegenüber
dem aktuellen Stand gesenkt werden, bis 2050 soll schließlich
die fossilfreie Mobilität erreicht werden. Im Gebäudesektor ist
das Ziel bis 2030 eine Reduktion der Emissionen um 37,5 %
gegenüber dem aktuellen Stand. Bei der erneuerbaren Energie
strebt Österreich aufgrund der günstigen Voraussetzungen des
Landes bis 2030 einen Anteil von 45–50 % an, deutlich über
dem EU-weiten Ziel, und der Stromverbrauch soll sogar zu
100 % aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Im Hin-
blick auf die Energieeffizienz soll die Primärenergieintensität
(Energieeinsatz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) um
25–30 % gegenüber 2015 gesenkt werden.
Die Strategie gliedert sich in generelle Aufgaben, deren
Umsetzung weitgehend offengelassen wurde, und konkrete
Leuchtturmprojekte mit Angabe von Zuständigkeiten, In-
strumenten und dem jeweiligen Zeithorizont. Durch Letztere
sollen die ersten Schritte zur Implementierung der Strategie
gesetzt werden. Bei den Aufgaben sind für den Tourismus vor
allem die Vorgaben in den Bereichen Mobilität und Gebäude
von Interesse. Infrastruktur für E-Mobilität, den öffentlichen
Verkehr sowie Fuß- und Radwege sollen ausgebaut werden,
besonders auch im ländlichen Raum. Ausdrücklich wird dabei
die Wichtigkeit des Mobilitätsmanagements im Tourismus
erwähnt. Zudem soll es ein neues österreichweites Tarif- und
Vertriebssystem für den öffentlichen Verkehr geben. Im Hin-
blick auf den Gebäudesektor wird die EU-Vorgabe befolgt,
dass Neubauten nach 2020 Niedrigenergiegebäude sein müs-
sen. Des Weiteren soll die Sanierungsrate von derzeit 1 % auf
2 % im Zeitraum 2020–2030 angehoben werden.
Ein weiterer Aspekt, der für touristische Unternehmen von
Interesse sein wird, ist die Ankündigung eines Förderpro-
gramms zum Energiesparmanagement bei kleinen und mitt-
leren Unternehmen, welches auch Kosteneinsparungen und damit Wettbewerbsvorteile bringen soll. Für den Tourismus
relevant sind zudem auch die Anmerkungen zu kleinskaligen
Stromerzeugungsanlagen, welche aktuell bereits beispiels-
weise von einigen Skigebieten betrieben werden (hierzu ge-
hört etwa die Nutzung einer Beschneiungsanlage zur Strom-
gewinnung außerhalb der Wintermonate und der Einsatz von
Fotovoltaik an Gebäuden). Die Errichtung derartiger Anlagen
soll durch Abbau von Investitionshemmnissen erleichtert
werden, unter anderem durch eine Novelle des Umweltver-
träglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G).
Auf all diese Bereiche soll auch in den Leuchtturm-
projekten bereits kurzfristig eingegangen werden. Im Be-
reich Gebäude sollen effizientere, einfach zugängliche
Programme zur Sanierungsförderung entwickelt werden,
auch für Betriebsgebäude. Hinsichtlich E-Mobilität sol-
len die involvierten Akteure (dabei wird ausdrücklich der
Tourismussektor erwähnt) über Anreize und Fördersysteme
motiviert und bei der Umsetzung unterstützt werden. Bei-
spielsweise geht es hierbei um E-Carsharing, E-Taxisys-
teme, bedarfsorientierte E-Mobilitätsservices, elektrische
Bedarfsbusangebote, E-Bikeverleihsysteme. Zudem soll
der schienengebundene Verkehr ausgebaut werden. In erster
Linie betrifft dies den Nahverkehr in Ballungsräumen, es
sollen aber auch neue Nachtzugverbindungen eingerichtet
werden, um die Zahl der Kurzstreckenflüge zu verringern.
Zu den einzelnen „Leuchttürmen“ werden jeweils auch die
zuständigen Verwaltungseinheiten (Ministerien, Länder etc.)
genannt sowie auch mögliche Förderinstrumente und ein
grober Zeithorizont zur Umsetzung. Genauere Angaben zu
Durchführung und Finanzierung der einzelnen Maßnahmen
gibt es jedoch nicht.
Auf Grundlage der Klima- und Energiestrategie wurde der
Nationale Energie- und Klimaplan (NEKP) erstellt, der bis
Ende 2019 an die Europäische Kommission zu übermitteln
ist. Der erste Entwurf erntete viel Kritik, u. a. von wissen-
schaftlicher Seite, und wurde auch von der Europäischen
Kommission zurückgewiesen. Auf Initiative des Vertreters
der Wissenschaft im Nationalen Klimaschutzkomitee Gott-
fried Kirchengast (Uni Graz, ÖAW), Helga Kromp-Kolb
(BOKU), Karl Steininger (Uni Graz) und Sigrid Stagl (WU)
wurde ein Referenzplan als Grundlage für einen wissenschaft-
lich fundierten und mit den Pariser Klimazielen in Einklang
stehenden Nationalen Energie- und Klimaplan für Österreich
(Ref-NEKP) erstellt (Kirchengast et al. 2019). Den Tourismus
(indirekt) betreffend hervorzuheben sind dabei Forderungen
nach einer Besteuerung des Flugverkehrs, der Ausbau des in-
ternationalen Bahnverkehrs und der Nachtreisezüge sowie die
Entwicklung eines verlässlichen Buchungssystems für inter-
nationale Bahnreisen. Während beispielweise der Ausbau der
Nachtreisezüge aufgenommen wurde, sind eine weitere Öko-
logisierung des Anreiz-, Förder- und Steuersystems oder die
Ausweitung des Handelssystems (ETS) auf weitere Sektoren
auch im finalen Plan, der im Dezember 2019 vorgelegt wurde,
12 Nationale Verpflichtungen auf Grundlage des Pariser Klimaabkommens 211
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Tourismus und Klimawandel
- Titel
- Tourismus und Klimawandel
- Autoren
- Ulrike Pröbstl-Haider
- Dagmar Lund-Durlacher
- Marc Olefs
- Franz Prettenthaler
- Verlag
- Springer Spektrum
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-662-61522-5
- Abmessungen
- 21.0 x 28.0 cm
- Seiten
- 263