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In der Salzburger Strategie wird im Hinblick auf An-
passung in erster Linie eine Fortführung der bereits 2005
in der Tourismuspolitik des Landes aufgestellten Zielset-
zung genannt, welche das Land als Ganzjahresdestination
positionieren soll. Vermehrt soll dabei auf Kongress-, Ge-
sundheits-/Wellness- und Kulturtourismus sowie Sportver-
anstaltungen gesetzt werden. Im Wintertourismus sollen
schneeunabhängige Angebote wie Winterwanderwege und
die Themen Advent und Stille Nacht ausgebaut werden.
Die Maßnahmen betreffend Klimaschutz laufen unter der
Zielvorgabe, dass das Land Salzburg ein Reiseziel mit
einem grünen Image sein sollte. Hierzu zählen Vorgaben
im Bereich klimaschonende Anreise (z. B. Förderung der
E-Mobilität in Tourismusregionen und -orten), Einsatz
regionaler Lebensmittel in der Gastronomie, ökologische
Baumaßnahmen im Tourismus sowie Bewusstseinsbildung
und Schulung touristischer Anbieter zu den Themen Nach-
haltigkeit und Energieeffizienz.
In der Vorarlberger Strategie sind zwei der sechs überge-
ordneten Ziele für den Klimaschutz relevant, erstens die Po-
sitionierung des Landes als Modellregion für umweltfreundli-
che Mobilität im Tourismus (u. a. durch eine Zusammenarbeit
aus Verkehrsverbund und Vorarlberg Tourismus zur Steuerung
des Mobilitätsverhaltens der Gäste) und zweitens die Mit-
arbeit des Tourismussektors an der Zielsetzung des Landes,
bis 2050 Energieautonomie zu erreichen. Dafür sollen Maß-
nahmen gesetzt werden, um die Energieeffizienz zu erhöhen
und die Nutzung erneuerbarer Energieträger auszubauen.
Wien schließlich soll zur Smart Tourism City werden,
als ein internationales Beispiel für nachhaltiges Mobilitäts-
management im Städtetourismus. Prioritäten sind dabei die
komfortable Anbindung des Flughafens an den öffentlichen
Verkehr, digitales Mobilitätsmanagement, Ausweitung des
E-Taxibetriebs sowie spezielle Mobilitätsangebote und Dienst-
leistungen für Touristinnen und Touristen wie mehrsprachige
Infopoints an zentralen Verkehrsknotenpunkten und eine Mo-
bilitätskarte, welche die Nutzung von öffentlichen Verkehrs-
mitteln, Citybikes, Garagen und Carsharing ermöglicht.
Im Frühjahr 2019 wurde schließlich auch auf nationaler
Ebene eine neue Strategie vorgestellt, der „Plan T“, welcher
auf Basis eines partizipativen Prozesses entwickelt wurde
(BMNT 2019). Eines der neun prioritären Handlungsfelder
dieser Strategie trägt den Titel „Lebensgrundlage nachhaltig
sichern“. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Erhöhung
der Energie- und Ressourceneffizienz, dem Engagement tou-
ristischer Betriebe in der Erzeugung erneuerbarer Energie und
dem Ausbau nachhaltiger Mobilitäts- und Verkehrslösungen.
Im Aktionsplan 2019/2020 zur Umsetzung des „Plan T“ wird
in diesem Zusammenhang die Entwicklung von Tourismus-
regionen zu Klima- und Energiemodellregionen und die Ein-
beziehung von touristischen Betrieben und Destinationen in
erneuerbare Energiegemeinschaften genannt, unter Nutzung
von Fördergeldern aus dem 100.000-Dächer-Fotovoltaik- und Kleinspeicherprogramm. Abgesehen vom Verweis auf
diese Förderprogramme werden keine weiteren Details zur
Umsetzung und Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen
genannt. Zur Klimawandelanpassung bemerkt der „Plan T“
nur, es „… muss das touristische Angebot an die veränderten
Rahmenbedingungen angepasst werden“ (BMNT 2019: 26).
Genauere Ausführungen, wie dieses Ziel erreicht werden
sollte, beinhaltet der Plan nicht.
12.2 Treibhausgasreduktionsmaßnahmen
für den Tourismus in der gesamten
Wertschöpfungskette
Die Erläuterungen in Kap. 11 zeigen, dass die An- und Ab-
reise der wichtigste Emissionsaspekt ist, da insbesondere der
Flugverkehr aufgrund der zurückgelegten Entfernungen und
hohen Energieintensität schnell die Gesamtemissionen stark
ansteigen lässt. Sobald dieses Verkehrsmittel involviert ist,
werden andere Maßnahmen in der Wertschöpfungskette –
etwa eine besonders CO2-arme Beherbergung – vergleichs-
weise bedeutungslos. Auch die Anreise mit Privat-Pkw hat
einen um ein Vielfaches höheren CO2-Fußabdruck als mit
öffentlichen Verkehrsmitteln (die Elektrifizierung der Pkw-
Flotte schreitet dafür noch zu langsam voran und kann auf-
grund der noch unvollständigen Dekarbonisierung des ein-
gesetzten Stroms keine ausreichend positiven Auswirkungen
auf die Gesamtemissionen erzielen). Sowohl Friesenbichler
(2003) als auch Unger et al. (2016) empfehlen daher Desti-
nationen, ihren Gästen verstärkt die Anreise mit dem Zug
oder Bus nahezulegen und dazu entsprechende Angebote zu
machen (Anbindung an Skigebiete, nahtloser Gepäcktrans-
port zur Destination, Abholung am Bahnhof).
Aus einer systemischen Perspektive sollte das Ziel sein,
einen möglichst hohen Anteil von Anreisen mit Bus oder Bahn
zu erreichen. Dazu wäre es notwendig, Nahmärkte auszubauen
(Gössling et al. 2015) und vor Ort die Mobilität der Gäste
durch den Nahverkehr, Mobilitätsservicedienstleistungen,
Carsharingangebote und Formen der geteilten Mikromobilität
(Räder, E-Scooter) sicherzustellen. Um den Anteil der Trans-
portemissionen an den Gesamtemissionen niedrig zu halten,
ist auch die durchschnittliche Aufenthaltslänge von zentraler
Bedeutung. In Österreich ist beispielsweise die durchschnitt-
liche Aufenthaltsdauer von 4,9 Nächten im Jahr 1990 auf 3,3
Nächte im Jahr 2018 gesunken, also um 32 % (Statistik Aus-
tria 2019). Daraus ergibt sich, dass eine immer größere Zahl
von Gästen notwendig ist, um die Zahl der Übernachtungen
im Land auf dem gleichen Niveau zu halten, und damit ver-
größert sich potenziell immer auch der Anteil der Emissionen
aus An- und Abreise im Verhältnis zu den Gesamtemissionen.
Abb. 12.1 verdeutlicht die Bedeutung der durchschnitt-
lichen Aufenthaltsdauer im Vergleich zur Anreisedistanz.
Auffallend ist, dass insbesondere Gäste aus den Niederlan-
12 Nationale Verpflichtungen auf Grundlage des Pariser Klimaabkommens 213
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Buch Tourismus und Klimawandel"
Tourismus und Klimawandel
- Titel
- Tourismus und Klimawandel
- Autoren
- Ulrike Pröbstl-Haider
- Dagmar Lund-Durlacher
- Marc Olefs
- Franz Prettenthaler
- Verlag
- Springer Spektrum
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-662-61522-5
- Abmessungen
- 21.0 x 28.0 cm
- Seiten
- 263