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Tragsessel in der spanischen Monarchie des 16 und 17 Jahrhunderts 175
Diese und andere Schmähschriften428 nahmen wohl Einfluss auf die von Philipp IV. am
21. Februar 1634 erlassene Verordnung, in der bestimmt wurde, dass keine Frau von mehr
als vier Knappen begleitet werden dürfe und dass hinsichtlich der Lakaien die bereits er-
lassenen Vorschriften einzuhalten seien:
Wir verfügen, dass keine Frau, unabhängig von ihrem Stand, Rang oder ihrer Eigenschaft,
egal ob es sich um eine Frau mit Adelstitel handelt oder ob sie zu den Granden zählt, sich
von mehr als vier Knappen oder Gentileshombres begleiten lassen darf, weder in der Funk-
tion eines Dieners, Verwandten oder Angehörigen noch in irgendeiner anderen Eigenschaft
oder unter anderem Vorwand, und dass weder die oben Erwähnten noch irgendeine andere
von ihnen zu Fuß, zu Pferd oder auf irgendeine andere Weise von mehr als der erwähnten
Zahl an Gentileshombres oder Knappen begleitet werde, unabhängig davon, in welcher
Form auch immer die oben Erwähnten ausgehen, ob sie das Haus nun in Tragsesseln oder
Kutschen verlassen.
Überzählige Begleitpersonen hatten mit einer zweijährigen Haftstrafe zu rechnen. Jene
Personen aber, die sich vorschriftswidrig begleiten ließen, mussten für den Unterhalt ihrer
inhaftierten Begleiter sorgen und erhielten zusätzlich eine Strafe, die sich beim ersten Ver-
stoß auf 60.000 Maravedís und beim zweiten auf 100.000 Maravedís belief und bei der
dritten Übertretung schließlich eine einjährige Verbannung bedeutete.429 Ließ sich der
hohe Aufwand, der sich bei den Begleitungen eingebürgert hatte, auf diese Weise ein-
dämmen? Bereits erwähnte Augenzeugenberichte der 1640er Jahre legen das Gegenteil
nahe. Mehrere Darstellungen veranschaulichen deutlich, dass die Zahl der am Hof tätigen
428 Ein anderer Autor, der der Frage nachging, welchen Gefahren sich Sesselträger und Sänftenknechte
aussetzten, merkte an: „Sollen andere es berurteilen; ich begnüge mich damit, darauf hinzuweisen,
was Tertullian über Christenfrauen sagte, die mit Ungläubigen sprachen, nur weil diese ihnen ver-
sicherten, sie in Tragsesseln tragen und von zahlreichen Knappen von reckenhafter Gestalt, mit
geschmückten Locken und Haarschöpfen, begleiten zu lassen, und dass der Stifter solcher Ehen der
Teufel selbst sei“. („Ponderenlo otros; que yo sólo me contento con referir lo que dixo Tertuliano, hablando
de las mugeres Christianas, que hablaban con infieles, sólo porque las prometían que las traerían en sillas,
i acompañadas con número de escuderos de gallardos talles, i de adornadas Guedejas, i copetes; i que el
demonio era el casamentero de semejantes bodas“.) Gutierre Marqués de Careaga, Invectiva en dis-
cursos apologéticos contra el abuso público de las guedejas (Madrid 1637), BNE 2/58578, fol. 44r–v.
429 „[…] Mandamos que ninguna mujer de cualquier estado, calidad y condición que sea, aunque sea o
haya sido mujer de título, o grande, pueda acompañarse con más de 4 escuderos o gentileshombres, ni
con título de criados, ni de parientes o allegados, ni con otro título ni pretexto alguno, ni acompañen a
las susodichas, ni a ninguna dellas a pie, ni a caballo, en cualquiera manera que las susodichas salgan,
o anden fuera de sus casas en silla o coche, o en otra forma, más gentileshombres o escuderos que hasta el
dicho número“. Novísima Recopilación (Madrid 1775 und 1805), Libro VI, Título XVI, ley 6.
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Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
- Titel
- Tragsessel in europäischen Herrschaftszentren
- Untertitel
- Vom Spätmittelalter bis Anfang des 18. Jahrhunderts
- Autor
- Mario Döberl
- Herausgeber
- Alejandro López Álvarez
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2020
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20966-9
- Abmessungen
- 17.5 x 24.7 cm
- Seiten
- 432
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918