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Transdifferenz und Transkulturalität - Migration und Alterität in den Literaturen und Kulturen Österreich-Ungarns
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Konstruktionen von ethnischer Zugehörigkeit und Loyalität in der k.u.k. Armee der Habsburger Monarchie (1868–1914)1 Tamara Scheer 1. einleiTung Nach dem Ausgleich mit Ungarn (1867) waren auf dem Boden des ehemaligen habsburgischen Kaiserreiches zwei Staaten mit nur wenigen gemeinsamen Ange- legenheiten – neben der Außenpolitik und den Finanzen die Verteidigung unter der Ägide des Reichskriegsministeriums und mit ihm der gemeinsamen k.u.k. Armee – entstanden.2 Besonders die Armee galt fortan als Symbol der Gemein- samkeit und war auch die einzige Institution, die innerhalb aller Teile tätig war und überall in gleicher Weise verwaltet wurde. In beiden Reichshälften wurden Verfassungen proklamiert. Aus Untertanen wurden Staatsbürger und Staatsbürge- rinnen mit Rechten und Pflichten. Die darauf folgende Heeresreform 1868 führte die allgemeine Wehrpflicht ein. Sie bezog sich aber auch auf den Grundsatz in der österreichischen Verfassung, wonach allen Nationalitäten das Recht zustand, in öffentlichen Institutionen sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.3 Nach der Ok- kupation Bosniens und der Hercegovina 1878 wirkte die k.u.k. Armee auch in die- sem Teil der Monarchie, welcher rechtlich noch zum Osmanischen Reich gehörte. Nicht erst jene Selbstzeugnisse und Memoirenliteratur, die seit 1918 verfasst worden sind, beschreiben die habsburgische Armee und ihre Angehörigen – mit wenigen Ausnahmen – als supranationale und dem Reich loyal gegenüberstehen- 1 | Dieser Artikel ist im Rahmen meines Forschungsprojekts »Die Sprachenfrage in der k.(u.)k. Armee (1868–1914)« entstanden, das vom FWF (Hertha Firnberg Stipendium, T 602) finan- ziert wird. 2 | Aufgrund ungarischen Drucks wurden die Bezeichnungen dieser Reichsinstitutionen im Verlauf meines Untersuchungszeitraums geändert (von k.k. Armee in k.u.k. Armee sowie von Reichskriegsministerium in Kriegsministerium). Um das Lesen zu erleichtern, verwende ich – mit wenigen Ausnahmen – die letztgültigen Bezeichnungen. 3 | Vgl. Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder. In: Reichsgesetz- blatt (1867), Nr. 142.
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Transdifferenz und Transkulturalität Migration und Alterität in den Literaturen und Kulturen Österreich-Ungarns
Titel
Transdifferenz und Transkulturalität
Untertitel
Migration und Alterität in den Literaturen und Kulturen Österreich-Ungarns
Autoren
Alexandra Millner
Katalin Teller
Verlag
transcript Verlag
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8394-3248-8
Abmessungen
15.4 x 23.9 cm
Seiten
454
Schlagwörter
transdifference, transculturality, alterity, migration, literary and cultural studies, Austria-Hungary, Transdifferenz, Transkulturalität, Alterität, Migration, Literatur- und Kulturwissenschaften, Österreich-Ungarn
Kategorie
Kunst und Kultur
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