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3.3. DIE VERVOLLSTÄNDIGUNG DER UNIVERSITÄT UND DAS GERÜCHT UM AUFLÖSUNG 135
war eine Gruppe von Innsbrucker Honoratioren nach Wien gereist, um die
Petition des Magistrats im Ministerium zu hinterlegen.126 Bereits am 23.
September ließ daher das Ministerium in der Wiener Zeitung verlauten,
dass das Gerücht, die Innsbrucker Universität würde aufgelassen, jeglicher
Grundlage entbehre und verwies auf den laufenden Prozess hinsichtlich der
Vervollständigung der Tiroler Universität.127 Das endgültige Dementi er-
folgte schließlich im Oktober des Jahres durch Minister Philipp Krauß.128
Die Gefahr, dass die Universität aufgehoben werden würde, war damit
abgewendet, der Prozess um die Vervollständigung lief allerdings noch.
Während des ganzen Herbstes fanden daher regelmäßig Sitzungen und Be-
sprechungen statt, um die Voraussetzungen dafür in Innsbruck zu klären.
Dabei ging es einerseits um die Finanzierung, andererseits um die Frage,
ob die nötigen räumlichen Infrastrukturen für eine medizinische Fakultät
vorhanden seien.129
Zu Beginn des Jahres 1849 hatte das Gubernium schließlich sämtliche
Berichte und Stellungnahmen in einem Abschlussbericht zusammenge-
fasst und das Gutachten nach Wien gesandt.130 Das Gubernium konnte al-
lerdings kein grundlegend positives Gutachten nach Wien senden: So war
etwa die Finanzierung der medizinischen Fakultät völlig ungesichert, da im
tirolischen Studienfonds nicht die erforderlichen Mittel vorhanden waren.
Außerdem boten die bestehenden Kliniken nicht ausreichend Vorausset-
zungen, die für den Betrieb einer medizinischen Fakultät notwendig waren.
Und nicht zuletzt war der Bischof von Brixen nicht geneigt, sein gut funk-
tionierendes Seminar („das theologische Studium in Brixen [gehört] durch
seinen besonderen Range zu den vorzüglichsten in Österreich“131) für eine
neue theologische Fakultät aufzugeben, die in Innsbruck außerhalb seiner
unmittelbaren Kontrolle wäre. Zwar versuchte man die Einwände von Bi-
126 Vgl. hierzu Huter, Salzburg oder Innsbruck?, S. 43–46. Dort sind die Petitionen auch teil-
weise abgedruckt.
127 Wiener Zeitung, 257 (23.09.1848), S. 723.
128 6800/1795. Krauß an Gubernium, Wien 15.10.1848, Gubernium, Studien, 22648 ad
18506/1848, Tiroler Landesarchiv. Philipp Krauß (Lemberg 1792–1861 Wien) war eigent-
lich Finanzminister, er war jedoch während des Wiener Oktoberaufstandes als einziger
Minister in Wien verblieben, daher hat er wohl das Dekret unterzeichnet.
129 Siehe etwa Senatssitzungsprotokoll, Innsbruck 31.10.1848, Senatssitzungsprotokolle 3, 29
ex 1848/49, Universitätsarchiv Innsbruck. Vgl. auch bei Huter, Hundert Jahre Medizini-
sche Fakultät Innsbruck 1869 bis 1969, S. 58–61.
130 Abschrift des Berichtes des Tiroler Guberniums an das hohe Ministerium des öffentlichen
Unterrichts, Innsbruck 18.01.1849, Gubernium, Studien 2446 ad 1475/1849, Tiroler Lan-
desarchiv.
131 Ebenda.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Titel
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Untertitel
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Autor
- Christof Aichner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 512
- Schlagwörter
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen