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5 DIE PERSONALPOLITIK LEO THUNS
AN DER UNIVERSITÄT INNSBRUCK
5.1. Einleitung
5.1.1. Ausgangslage und Rechtliche Grundlagen
Mit dem Ministerialerlass Nr. 8309 vom 11. Dezember 1848 war den Fa-
kultäten das Vorschlagsrecht bei der Besetzung von vakanten Lehrkanzeln
zugesprochen worden.1 Das Unterrichtsministerium schaffte damit das seit
der Theresianischen Studienreform gültige Verfahren ab: Damals war das
Besetzungsrecht von der Universität auf den Staat übergegangen und die
Bewerber für eine Lehrkanzel mussten sich einem öffentlichen Konkursver-
fahren stellen. Nach Ablegung der Konkursprüfung nahm der jeweilige Stu-
diendirektor eine Reihung der Kandidaten vor, auf dessen Grundlage die
Studienhofkommission dann einen Besetzungsvorschlag für den Kaiser vor-
bereitete. Dabei wurden nicht nur die Ergebnisse der Konkursprüfungen,
sondern auch der Leumund der Bewerber beachtet.2
Mit der Abschaffung der Studiendirektoren und der gleichzeitigen Ein-
führung von Selbstverwaltungsrechten der Universitäten im Jahr 1848 er-
hielten die Fakultäten jedoch wieder die Möglichkeit, den Lehrkörper der
Universität nach eigenem Gutdünken zu ergänzen. Nach einer öffentlichen
Ausschreibung der Stelle konnte die jeweilige Fakultät einen Dreiervor-
schlag einbringen. Dabei durfte sie auch Kandidaten vorschlagen, die sich
nicht explizit selbst beworben hatten. Auf Grundlage dieser Terna unter-
breitete der Unterrichtsminister dem Kaiser in einem „allerunterthänigsten
Vortrag“ einen Besetzungsvorschlag. Der Kaiser folgte in der Regel diesem
Vorschlag seines Ministers und sanktionierte mit seiner Unterschrift das Er-
nennungsdekret.3
Wie bereits mehrfach erwähnt, führte Thun in Personalfragen ein stren-
ges Regiment und nahm die Besetzung von vakanten Lehrstühlen vielfach
1 Erlass des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 11. Dezember 1848, Z. 8309, in:
Leo von Beck et al., Die österreichischen Universitätsgesetze, S. 86–90.
2 Siehe bei engeLBrecHt, Geschichte des österreichischen Bildungswesens, Bd. 3, S. 283;
Jan surman, Vom „akademischen Altersheim“ zur Spitzenforschungsanstalt? Mobilität der
Wiener Professoren 1848–1918, in: Mitchell G. Ash/Josef Ehmer (Hg.), 650 Jahre Univer-
sität Wien – Aufbruch ins neue Jahrhundert, Bd. 2 (= Universität – Politik – Gesellschaft),
Göttingen 2015, S. 621–648, hier S. 623–624.
3 Erlaß des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 11. Dezember 1848, Z. 8309.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Titel
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Untertitel
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Autor
- Christof Aichner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 512
- Schlagwörter
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen