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5.3. DIE BERUFUNG VON KARL ERNST MOY DE SONS 197
Gleichzeitig verdeutlichen beide Berufungen, dass Thun an die Kandidaten
einen zweifachen Anspruch stellte: einerseits deren hohe wissenschaftliche
Qualität, andererseits einwandfreie politische Ansichten sowie Loyalität
zum Kaiserhaus.
Moy begann noch im selben Wintersemester seine Vorlesungen in Inns-
bruck. Von Seiten des Ministeriums wurde ihm ausdrücklich zugesichert,
dass er bei der Verteilung seiner Kollegien auf die Rechtsgeschichte und das
Kirchenrecht vollkommen freie Hand besäße.135 Thun rechtfertigte diese
Maßnahme mit dem großen Vertrauen, das man in Moys Fähigkeiten setzte.
Dieses Vertrauensverhältnis zwischen Moy und dem Minister spiegelt sich
auch darin wider, dass Moy sich in den Monaten nach seiner Ernennung
gleich mehrmals privatim an den Minister gewandt hatte. Zweimal schrieb
Moy in universitären Angelegenheiten136 an Thun sowie ein weiteres Mal
eine private Bitte. Dabei handelte es sich um die Anerkennung von Moys
freiherrlichen Stand in Österreich, einen Rang, der ihm von Geburt an zu-
stand, der allerdings nach der Emigration seines Vaters nach Bayern nie an-
erkannt worden war.137 Im Frühjahr 1853 ging dieser Wunsch in Erfüllung.
Seither konnte er rechtmäßig den Titel ‚Freiherr von Moy‘ tragen.138 Welchen
Anteil Thun daran hatte, lässt sich nicht belegen. Für das Vertrauensver-
hältnis zwischen Thun und Moy sprechen allerdings weitere Briefe und Be-
richte, die der Professor in den folgenden Jahren an Thun gerichtet hat.
5.3.4. Die Ernennungen von Phillips und Moy als Wegweiser für Thuns
Personalpolitik
Mit den Berufungen von Phillips und Moy hatte Thun ein zentrales Anlie-
gen seiner Ministerzeit in Angriff genommen, nämlich die historische Rich-
tung innerhalb der Rechtswissenschaften zu stärken. Vorerst – bis zur Ver-
135 Vgl. 9452/937. Thun an Juridische Fakultät, Wien 20.10.1851, Akten der Juridischen Fa-
kultät 16, 51/Jur ex 1851/52, Universitätsarchiv Innsbruck.
136 Zunächst informierte Moy Thun allgemein über die Situation an der Universität und bat
um eine Verbesserung der Bibliothek. Moy an Thun, Innsbruck 09.11.1851, Nachlass Leo
Thun-Hohenstein, A3 XXI D128, Staatliches Gebietsarchiv Leitmeritz, Zweigstelle Tet-
schen-Bodenbach. Im zweiten Brief empfiehlt er Thun einige Historiker für den vakanten
Lehrstuhl in Innsbruck. Siehe dazu Kapitel 5.8.2.1.
137 Vgl. Moy an Thun, Innsbruck 05.04.1852, Nachlass Leo Thun-Hohenstein, A3 XXI D161,
Staatliches Gebietsarchiv Leitmeritz, Zweigstelle Tetschen-Bodenbach.
138 Vgl. dazu in der Giovanelli-Chronik, die diesen „Adelsstolz“ mit Ironie kommentiert. Vgl.
Giovanellische Familiengeschichte, Microfilm 1231, Tiroler Landesarchiv, S. 8657. Vgl.
auch Moy an Bach, Innsbruck 02.04.1853, Nachlass Bach, Karton 7, Österreichisches
Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv.
Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
Aufbruch in eine neue Zeit
- Titel
- Die Universität Innsbruck in der Ära der Thun-Hohenstein’schen Reformen 1848–1860
- Untertitel
- Aufbruch in eine neue Zeit
- Autor
- Christof Aichner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20847-1
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 512
- Schlagwörter
- University of Innsbruck, University Reforms, Thun-Hohenstein, Leo, Universität Innsbruck, Reform, Universitätspolitik, Thun-Hohenstein
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen