Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Seite - 40 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 40 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Bild der Seite - 40 -

Bild der Seite - 40 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938

Text der Seite - 40 -

Nationalrat eingebrachtwurde.3DerAntrag zieltevorallemdarauf ab,die »in- ternationaleKonkurrenzfähigkeitderUniversitätWienzuverbessern«4unddie StellungderPrivatdozentenandenUniversitätenzustärken.Durcheinenneuen §19a solltedieUniversitätWieneine finanzielleAutonomie imSinneder»lex Kelsen«erreichen.SosahderEntwurf folgendeNormvor:»Demakademischen Senat derUniversitätWien obliegt auchdie allgemeineRegelung der vonden Studierenden fürdenBesuchderVorlesungenunddieBenutzungder Institute zu entrichtendenGeldleistungen sowieüberhaupt aller akademischenGebüh- ren. Insbesondere hat der akademische Senat der Universität Wien über die Verwendungdieser Einnahmen zubeschließen.Die demeinzelnenLehrer aus diesen Einnahmen der Universität zugewiesenen Beträge sind der Einkom- menssteuerpflichtnichtunterworfen.«5 DieBeschäftigungmitderOrganisationsgesetznovelleimPlenumfieläußerst mager aus: ImGegensatz zudenheftigenDiskussionen zwischendenUniver- sitätenwurdedie»lexKelsen« imPlenumsachlichnichtbehandelt, derAntrag des vormals für die Universitäten zuständigenUnterstaatssekretärs und nun- mehrigensozialdemokratischenAbgeordnetenOttoGlöckel»aufAnberaumung einer Sitzung zum Zwecke der Erstattung eines mündlichen Berichtes des Ausschusses fürErziehungundUnterrichtüberdenAntrag,durchdendieBe- stimmungendesGesetzes […]betreffend dieOrganisation der akademischen BehördenandenUniversitäten, teilweise abgeändertwerden«, der eine zügige Auseinandersetzungmit dem kontroversiellen Gesetzesentwurf beabsichtigte, wurdeam17.März1921abgelehnt.6 StattdessenwurdederAntragdemAusschuss fürErziehungundUnterricht zugeteilt,welchererstübereinJahrspäter,am7. Juli1922,Berichterstattete.Der Berichterstatter Angerer schildert darin wie folgt: »Über diesen Vorschlag [Anm:konkretder finanziellenAutonomie] entspannsich einheftigerKampf, sodaß schließlichdieBeratungen imAusschusse fürErziehungundUnterricht eingestelltunddasbeabsichtigteZielaufeinemandernWegeerreichtzuwerden versuchtwerdenmusste.«7SomitbeinhaltetederendgültigeEntwurfderNovelle des Organisationsgesetzes keinerlei Bestimmungen zur ursprünglichen »lex 3 Vgl. dazuHöflechner, Baumeister des künftigenGlücks 172–191, hier 178; Als Antrag- steller schienenFelixFrank,HeinrichClessin,MaxPauly,MatthiasWimmer,ErnstHampel, HansAngerer,KarlBösch,EmmyStradal, FriedrichSchmidtundSeppStraffnerauf. 4 Initiativantrag209BlgNR1.GP1. 5 Initiativantrag209BlgNR1.GP3. 6 StPNR1.GP1186, unklar ist, worauf sichderAntrag stützt. In den StenographischenPro- tokollenwirdhierzukeineBeilagegenannt. ImIndexscheintdieserZwischenfallals»Antrag auf Abhaltung einer Sitzung am 18. III. 1921 zur Verhandlung des Antrages Angerer« auf. BeimAntragAngerer handelt es sich jedochumdenvonderGroßdeutschenPartei einge- brachtenVorschlag. 7 AB1090BlgNR1.GP1. Organisationsrecht40
zurück zum  Buch Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938"
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938