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I. Allgemeines
A. StudienrechtundStudienbedingungen1
(KamilaSTAUDIGL-CIECHOWICZ)
Die »Aufnahme der Studierenden in die Zahl der akademischen Bürger«2 er-
folgte durch die sog. Immatrikulation. Diese war imWesentlichen durch den
ErlassdesUnterrichtsministeriumsvom1.Oktober1850geregelt, eine rechtli-
cheBestimmungdieknappe100 JahreinGeltungwar3undsichaufallePersonen
bezog, die ein Hochschulstudium inÖsterreich anstrebten. Der Erlass diffe-
renzierte zwischenordentlichen4undaußerordentlichen5Hörern.Gem.§3 leg
citwurdederStudierendeunterdieLeitungdesLehrkörpersundseinesDekans
gestellt. Für die Zulassung zuPrüfungenund Staatsprüfungenwar die Imma-
trikulation eine Voraussetzung. Die Immatrikulation erfolgte stets an einer
Fakultät, die parallele Zulassung an zwei Fakultätenwar nichtmöglich, doch
konntenLehrveranstaltungenanallenFakultätenbesuchtwerden.
Fürdie ImmatrikulationmusstedieUniversitätsreifenachgewiesenundein
1 Vgl. auch Posch, Studierende und die UniversitätWien in der Dauerkrise 1918 bis 1938;
Lichtenberger-Fenz, »…DeutscherAbstammungundMuttersprache«.
2 §2KUMEvom1.10. 1850RGBl379/1850.
3 DieBestimmungenbezüglich der Immatrikulationundder Inskriptionwurdendurch §42
Abs.2VOdes Staatsamtes fürVolksaufklärung, fürUnterricht undErziehungund fürKul-
tusangelegenheitenvom3.9. 1945StGBl168/1945außerKraft gesetzt.
4 AlsVoraussetzung fürdenStatus eines ordentlichenHörerswardie »Maturitätsprüfung an
einemGymnasium« vorgesehen. »Nur die ordentlichenHörer sind ›akademische Bürger‹,
habendasRecht,zudenUniversitätsprüfungenzugelassenzuwerden,Versammlungeninder
Universität abzuhalten, und unterstehen hinsichtlich ihres akademischen Verhaltens den
besonderen akademischen Anordnungen und Disziplinarvorschriften […].« Mischler,
Universitäten660.
5 »Als außerordentlicherHörerkann jedermannaneinerUniversität eingeschriebenwerden,
dermindestens 16 Jahre alt und soweit vorgebildet ist, daß der Besuch von akademischen
Vorlesungen für ihnnutzbringend seinkann.«Diesewarennicht berechtigt, Prüfungenab-
zulegen und konnten bei Verstößen gegen die akademische Ordnung von der Universität
ausgeschlossenwerden.Mischler,Universitäten660 f.
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik