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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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6. Soll dieAblegungallerdrei StaatsprüfungendieVoraussetzungzurZu- lassungzudenRigorosenbilden?«26 KnappezweiMonatevorBeginnderKriegshandlungen, imJuni1914,äußertesich dieWienerFakultätbezüglichderReformbestrebungen.Vorwegstelltesieklar,dass zur Optimierung der Juristenausbildung einerseits eine bessere Vorbildung und andererseitseineernsthaftereBeschäftigungderStudentennotwendigwären.Nicht alleMängel ließen sich somitmit einerReformder Studienordnungbeseitigen– »DieHochschulekannnicht geben,woniemandbereit ist zu empfangenunddie zahlreichen studentes a non studendomögen es auf ihr eigenes Schuldenkonto nehmen,wenn sie anstatt des lebendigenWortes ausdemMundevonmitten im FlussederWissenschaft stehendenLehrernsichandürftigenKatechismen,Repe- titorien und in geschäftsmäßigen Einpaukekursen heranbilden.«27Das Professo- renkollegiumbeschäftigte sichmit derVerbesserung des Studiumsundder Stu- dienbedingungenund legteReformvorschläge vor. Sie beklagtendenZugangder StudierendenzumStudiumals solchem: »Die beste, wirksamste Studienreform wäre, wissenschaftlichen Sinn und Pflichtgefühl indie Studentenschaft hineinzutragen.WenndieTradition fallen würde, der Jurist brauche keineVorlesungen zu besuchen; es genüge, bei den Prüfungendurchzukommen!Wenndie StudentendieÜberzeugungerlangten, es sei für ihre Laufbahnund ihre Lebenserfolge bestimmend, ob sie ihre aka- demischenJahrezuwahrerwissenschaftlicherAusbildungverwendethaben!«28 WeiterszeigtensieanhandeinigerBeispieledasmangelhafteWissendersich imletztenSemesterbefindlichenJusstudenten:Esgibt»oftgenugLückenindem zulässigenMindestmaße jenes positivenWissens, dasman von jedemMatu- rantenverlangenmuß.IneinerWochekamesinWienimpolitischenRigorosum vor, daßder eineKandidat nichtwußte, daßÖsterreich anRußland angrenze, ein zweiter ließ es an Persien angrenzen, der dritte wußte nicht, zu welchem StaateFiumegehöre; einvierter behauptete, die französischeRevolutionhätte im sechzehnten Jahrhundert stattgefunden.«29 Das Professorenkollegium der WienerJuristenfakultätsahesnichtalsAufgabederUniversitäten,vollkommene Praktikerzuerschaffen, viel eherwarensiederMeinung,dassgutausgebildete Theoretiker sichdementsprechend fortbildenundan ihreberuflichenHeraus- forderungen anpassenwerden. Demnach sollte die Universität keine »Gewer- beschule fürRichter,Anwälte undBeamtewerden«–denn »[e]rzieht dieUni- versität tüchtigeTheoretiker, sohat siedamithochstehendePraktikererzogen, 26 FragebogendesKUM,abgedruckt in: Sperl,Neugestaltung38–41. 27 Sperl,Neugestaltung3. 28 Sperl,Neugestaltung5. 29 Sperl,Neugestaltung7. DasStudiumderRechtswissenschaften138
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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