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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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daherehereineAusbildungzurwissenschaftlichgebildetenHilfskraftdennzur vollwertigenKollegin. Doch es sollte ohnehin bis nachKriegsende undUntergang derMonarchie dauern,dasDoktoratsstudiumderStaatswissenschafteneinzuführen.134Da1919 zugleich allerdings schließlich auch die Zulassung der Frauen zumRechtsstu- diumerfolgte,135strichUnterstaatssekretärOttoGlöckel inseinerRedevordem Kabinettsrat nur mehr den Aspekt der Auslandsbeziehungen hervor: »Die Einrichtung dieses Doktorates kann auch als wesentlicher Faktor bei der Er- füllung der Kulturmission, welche Deutschösterreich gegenüber den Balkan- ländernunddemnahenOrientezukommt,gewertetwerden[…]DieSchaffung einer solchenAnziehungskraft unsererHochschulen für die Studierenden aus demOstenwürde für Deutschösterreich auch von einer nicht zu unterschät- zendenBedeutung inpolitischerundökonomischerBeziehungsein«136. In derselben Sitzung des Kabinettsrats unter demVorsitz vonKarl Renner wurde am 29.April 1919 als Tagesordnungspunkt 14 auch die Zulassung der Frauen zum Rechtsstudium beschlossen137 und damit begründet, dass »die GleichberechtigungderbeidenGeschlechter imöffentlichenLebenzurTatsache gewordenwar«,wie auch schondie Einführungdes Frauenwahlrechts im Jahr zuvorverdeutlichthatte.Außerdemgabmansichüberzeugt,dass»dieMitarbeit der Frauen zur Lösung der volkswirtschaftlichen und sozialen Probleme«138 gerade inderNachkriegszeit unverzichtbar sei. ZudiesemWandel inderUni- versitätspolitiktrugmaßgeblichdiesozialdemokratischeRegierungsbeteiligung bei. Somit gab es abdemSommersemester 1919 andendrei (deutsch-)österrei- chischenRechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten zwei Studiengänge: dasStudiumderRechteunddasStudiumderStaatswissenschaften.Beidewaren Frauengleichermaßenzugänglichundschon imJuni1920promovierteHelene Lieser139 zur ersten österreichischen Doktorin der Staatswissenschaften; fast genaueinJahrspäterfolgteMarianneBethalsersteösterreichischeDoktorinder Rechte. Bald standendie Staatswissenschaften imspöttischenRuf, einFrauen- studiumzusein, obwohl einVergleichderAbsolventinnenzahlendiesdeutlich widerlegt.140 Tatsächlich war die Verteilung zwischen Rechts- und Staatswis- 134 StGBl249/1919. 135 StGBl250/1919. 136 OttoGlöckel,Auszug fürdenVortrag imKabinettsrate,ÖStAAVA,UnterrichtAllg., Prü- fungen,Karton6902,Az6484/1919. 137 Vgl.Berger, »Fräulein Juristin«634. 138 KabinettsprotokollNr. 65,ÖStAAVA,UnterrichtAllg., Prüfungen,Karton6902,Az6484/ 1919. 139 ZuHeleneLiesersVita siehenäherEhs,Vertreibungder erstenStaatswissenschafter 233. 140 Vgl.Ehs, Staatswissenschaften238. DasStudiumderRechtswissenschaften166
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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