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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Außeruniversitäre rechts- und staatswissenschaftliche Bildung durch Hoch- schuldozentenwieCarlGrünberg,HansKelsenundLudwigMiseshattenFrauen zwarbereitszuvorerhalten,insbesondereinderWienerVolksbildung,allenvoran amVolksheim142oderauchimAthenäum,dersogenanntenFrauenhochschule143, doch die Rechtsakademie professionalisierte die Ausbildung durch Erstellung eines universitätsähnlichen Curriculums. Auf Initiative Genia Schwarzwalds wurden inden Jahren 1918und1919, also bis zurÖffnungder JuridischenFa- kultäten, indenRäumlichkeitender SchwarzwaldschuleRechtskurse für Frauen veranstaltet. Ihr Leiter war Edmund Bernatzik, der vom Ehepaar Genia und Hermann Schwarzwald unterstützt wurde. Dem geschäftsführenden Ausschuss gehörtenweitereprominenteProfessorenderWienerRechtsfakultät an,nämlich Josef Hupka,Wenzel Graf Gleispach,HansKelsen undOthmar Spann. Gelehrt wurde in seminaristischemUnterricht insbesondere das positive Recht. In vier Semestern sollten die Studentinnen berufsbegleitend (täglich von 17.00 bis 20.00Uhr) einenEinblick in folgendeRechtsgebiete erhalten: römischesRecht, Strafrecht und Strafprozessrecht, Nationalökonomie, Volkswirtschaftspolitik, bürgerlichesRecht,Handels-undWechselrecht,Zivilprozess-undKonkursrecht, Sozialpolitik, Völkerrecht, Staats- und Verwaltungsrecht sowie Finanzwissen- schaft, Statistik und Versicherungsrecht. Rechtsgeschichte und -philosophie warennichtBestandteildesLehrplans,dersomitauffälligeÄhnlichkeitmitdemin jenenJahrendiskutiertenundimApril1919schließlicheingeführtenStudiumder Staatswissenschaftenaufwies. Die Kritik, die Teile der Frauenbewegung den Staatswissenschaften entge- genbrachten, traf folglichauchaufdieRechtsakademiezu,nämlichdassFrauen dadurchderZugang zumRechtsstudiumerschwertwürde,weilmandemMi- nisterium den Ausweg eröffnete, diese Beschwichtigungsstrategie zu wählen. Der inFrauenrechtsfragenäußerstprogressiveGrazerProfessor fürRömisches Recht sowieHandels- undWechselrecht, GustavHanausek, sah inderRechts- akademieeineGefahrderErschwerung inderZulassungvonFrauenzumuni- versitärenRechtsstudiumundbemängelte sie alsAusbildungsstätte für »Halb- juristinnen«.144SelbstKritikerdesFrauenstudiumswieWilhelmSiegelgabenzu bedenken,dassdieRechtsakademieFraueneinenBärendienst erweisenwürde: »Dannwird der Besuch derAkademie eine eingebildete Ausbildung und eine 142 Vgl.Ehs,HansKelsenundpolitischeBildung. 143 Vgl. Fellner,Athenäum99. 144 Hanausek, Rechtsstudium der Frauen 12. – Die Gründung der Rechtsakademie hatte Hanausek, damalsDekanderGrazer JuridischenFakultät, veranlasst, im Jänner 1918 im ProfessorenkollegiumdenAntragaufZulassungderFrauenzumRechtsstudiumzustellen. DochmitRücksichtaufdieKriegsteilnehmerund-heimkehrerbliebdieserGrazerAntrag ebenso erfolgloswie bereits jener von JosephAlois Schumpeter imNovember 1916 (vgl. Ziegerhofer, ZulassungderFrauen94). DasStudiumderRechtswissenschaften168
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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