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Fortsetzung
Studienjahr JDr. Dr. rer. pol.
1931/32 412 32
1932/33 408 22
1933/34 417 30
1934/35 375 16
1935/36 398 23
Die schwindenden Studierenden- und Absolvent/inn/enzahlen waren jedoch
kein Anreiz für eine abermalige Novellierung des staatswissenschaftlichen
Doktorats.Vielmehr scheint es, dass sichdieGegner/innendieser jungenStu-
dienrichtung bestätigt sahen und die Staatswissenschaften ihrem Schicksal
überließen.MitnuretwazweiDutzendAbsolvent/inn/enproJahrbestandkaum
Gefahr, nachhaltig eine eigenständige, sozial-/politikwissenschaftlich ausge-
richteteDisziplinzuetablieren.DasStudiumderStaatswissenschaftenerreichte
somit niemals dieNormalisierungsphase42. Obwohl die demokratischen Jahre
der ErstenRepublikdie (bis heute) kreativste und innovativste Zeit deröster-
reichischenSozial- undPolitikwissenschaft ausmachten,waren ihreVertreter/
innen (universitär)nichthinreichendetabliert, umeine eigenständigeundvor
allem nachhaltige Schule begründen zu können. Als sie Wien verließen re-
spektive verlassen mussten, nahmen sie damit die einzigen intellektuellen
Ressourcen mit, die den (Versuch eines) Aufbau(s) genuin österreichischer
Sozialwissenschaftunternommenhatten.
Wie imKapitel »Die Lehrenden« gezeigt wird, habilitierten sich sozialwis-
senschaftlichinteressierteStaatswissenschafter/innendahereherimBereichder
Nationalökonomie,dieuniversitärnocheinigermaßengutverankertweildurch
Lehrstühle vertretenwar – was hinsichtlich empirisch arbeitender Sozialwis-
senschaftennichtderFallwar.Selbstdiedenominierten,geisteswissenschaftlich
arbeitenden »Soziologen« hatten neben ihrer Dozentur für Gesellschaftslehre
meist noch ein anderes, rechtswissenschaftliches Standbein (zumBeispiel Ro-
eder undSauter).Alle sozial- undpolitikwissenschaftlich Interessiertenmuss-
ten ihrenTalenten inaußeruniversitärenEinrichtungennachgehen.
Das Doktoratsstudium der Staatswissenschaften erfuhr also bis zu seiner
Abschaffung im Jahr 1966 keine grundsätzlicheÄnderungmehr. Neuerungen
waren lediglich der allgemeinenHochschulgesetzgebung geschuldet, zumBei-
spiel demHochschulerziehungsgesetz vom 1. Juli 1935.43 Somit blieb es über
42 Johann Schülein unterscheidet hinsichtlich der Institutionalisierung inVorlauf-, Pionier-,
Expansions-undNormalisierungsphase (Schülein, Theorieder Institution).
43 Siehedazuoben122ff.
DasStudiumderStaatswissenschaften190
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik