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vorgelegt, die Carl Grünberg jedoch als ungenügend beurteilt hatte, sodass
Weinberger ein Jahr später noch eine von ihm eingeleitete und übersetzte
Ausgabe vonW. Stanley Jevons’ SchriftDie Theorie der PolitischenÖkonomie
(1871)nachreichte.OthmarSpannmeintealsZweitgutachterzwarnochimmer:
»DieArbeitwürde an sichnichthinreichen, jedochkann sieunterHinzurech-
nungder in derÜbersetzung von ›Jevons‹ gegebenenLeistung noch als genü-
gendbezeichnetwerden.«107
Es steht dahernachwie vor inFrage,worauf dasbis heute gängigeVorurteil
»Billigdoktorat«basiert,wennnurdiewenigstens Jurist/inn/envondengroßzü-
gigenAnrechnungsmöglichkeitenGebrauchmachtenunddieDissertationdoch
eine gewisse Erschwernis darstellte. Eine Antwort darauf ist womöglich im in-
ternationalenVergleich (auchmitder sichetablierendenSoziologieundPolitik-
wissenschaft)zusuchen.AdolfKozlikschriebnochimJahr1965,alsokurzvorder
AbschaffungdesstaatswissenschaftlichenDoktoratsdurchdasBundesgesetzüber
sozial- undwirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen108: »InDeutschland
wirdschonjetzteinstaatswissenschaftlichesDoktoratvoneinerösterreichischen
Universität kaumernst genommen.«109DenndieösterreichischenStaatswissen-
schaftenhattensichaufgrundderpolitischenKonstellationvon1919biszuihrer
Abschaffung 1966niemals alsmethodisch innovatives Studium,womöglich gar
mit einer sozialwissenschaftlichen Ausrichtung entwickeln können. Die Absol-
vent/innen der Staatswissenschaften waren schließlich weder Volljurist/innen
nochwarensieindenSozialwissenschaftenhinreichendausgebildet,wareninder
Tatweder fürdenVerwaltungsdienstnoch fürdieWissenschafthinreichendbe-
fähigt.Wennsie inspäteren JahrendennochzuherausragendenSoziolog/innen,
Politolog/innen,Gesellschaftswissenschafter/innen(oderwoauchimmersiesich
zugehörig sahen)wurden,dannnichtwegen, sonderneherentgegenderuniver-
sitärenVoraussetzungen. Dennwas sie sich anmethodischemHandwerkszeug
aneigneten, geschah hauptsächlich in außeruniversitären Kreisen und in post-
gradualerFörderungdurchausländischeFonds,wieallenvoranderRockefeller-
Foundation.
107 Vgl.UAW, JRASt88, SpannsGutachten.
108 BGBl 179/1966, das in§7Abs.7 irrtümlichdie »Staatswissenschaftliche Studienordnung
BGBl258/1928«stattBGBl258/1926außerKraft treten ließ.
109 Kozlik,Akademiker193.
DieStudierendenderStaatswissenschaften 215
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik