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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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konnotiert169, d.h. sie bewegte sich inweitenTeilen inder politischenTheorie undIdeengeschichteundbeachtetesoziologischeZugänge.DieersteGeneration vonUS-Politikwissenschafter/inne/n hatte ihreAusbildung an deutschen und österreichischen Universitäten erhalten, wo sie im Rahmen des Staatsrechts ebenauchpolitischeTheorieundPhilosophie sowieweiterspolitischeÖkono- mie undGesellschaftslehre studierte170. Doch aufgrundder weitgehend antili- beralenundantimarxistischenPersonalpolitikder 1920er Jahre, die Sozialwis- senschaft und Sozialismus gleichsetzte, konnte sich hingegen anden österrei- chischenUniversitätenkeine empiriegeleitete Sozial- oderPolitikwissenschaft, sondern lediglich eine geisteswissenschaftliche, konservativ-katholisch ge- prägte entwickeln. Dadurch waren die Absolvent/inn/en des Staatswissen- schaftsstudiums letztlichweder rechts- noch sozialwissenschaftlich ausgewie- sen,sondernirgendwodazwischenangesiedeltundhattenimGrundeinkeinem vonbeideneinehinreichende(Aus-)Bildungerhalten–was iminternationalen Vergleichnichtunmaßgeblichzu ihremschlechtenRufbeitrug. ÜberdieseDiskrepanzenzwischendeminner-undaußeruniversitärenVer- ständnisberichtetPaulNeurath: »[A]ls ich1931andieUniversität kam,wollte ichSoziologie studierenmitder vagenVorstellung,dassmanso lernenkonnte, sozialeundpolitischeVorgänge systematisch zuanalysieren.Das Fach als sol- ches gab es damals inWien noch nicht. Wollte man sich auf diesem Gebiet spezialisieren, dann konnteman bestenfalls an der juridischen Fakultät ›Ge- sellschaftslehre‹, hauptsächlich bei Othmar Spann, hören und allenfalls sein Studium mit dem Doktorat der Staatswissenschaften, dem Dr.rer.pol. ab- schließen. Mein Vater machte mir rasch klar, dass es für den absolvierten Dr.rer.pol.sogutwiekeinespezifischenBerufsmöglichkeitengab,währenddem absolviertenDr.jur. imPrinzipzahlreicheStellen sowohl innerhalb,wie außer- halb der eigentlichen juristischen Berufe offen standen.« Neurath studierte schließlichRechtswissenschaften, hörte aber auch einigeVorlesungenSpanns, die ihn jedochsehrenttäuschten; zueiner tatsächlichsozialwissenschaftlichen, empiriegeleiteten Soziologie kam er erst über die außeruniversitäre Wirt- schaftspsychologische Forschungsstelle171, letztlich durch einAuslandsstudium, imUS-amerikanischenExil: »Umetwa1933oder 1934 las ich zumerstenMal 169 ImAnsatz richtig, aber in der Schlussfolgerung ohne ausreichendeKenntnis der polito- logischenDisziplinengeschichteSomek, Indelible scienceof law430. 170 Vgl. Loewenberg, Influence 597, der allerdingsÖsterreich außer Acht lässt: »The out- standingreputationoftheinstitutionsofhighereducationinGermanyattractedAmericans interestedinthestudyofhistoryandgovernment.Boththescopeandthemethodsofwhat was called Staatswissenschaft…shaped the curriculumof the first political science de- partments in theUnitedStates.The substantive emphasiswasonpublic lawandpolitical theory, and theobject of studywas the establishmentof causal relations throughcompa- rativeanalysis«; sieheauchGunnell, EuropeanGeneses. 171 Dazunäherunten718f. ErstesAddendum:DieAnfängederPolitikwissenschaft 237
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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