Seite - 283 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Brassloff stetsmitmehr als nur sechs Semesterstunden auf. Sein Lehrangebot
umfasste verschiedeneBereichedes römischenRechts insbesonderedasFami-
lienrecht, das Erbrecht, das Pfandrecht und das Prozessrecht. Neben seinen
VorlesungenboterauchPflichtübungen,KonversatorienundRepetitorienund
Pandektenpraktika, indenRechtsfälledurchbesprochenundDigestenexegesen
erstelltwurden, an.
Ein Ordinariat blieb Brassloff verwehrt, zwar war er sowohl als Vortra-
gender als auch als Prüfer bei den Studierendenbeliebt, doch seine jüdische
HerkunftmachteihnzurZielscheibe»völkischer«Kreise.135Brassloffhattedie
Angewohnheit, während seiner Vorlesungen zur Auflockerung und Pointie-
rung zweideutige – zuweilen wohl etwas geschmacklose und nach heutigen
Kriterien sexistische, jedoch insgesamt harmlose –Witze zu reißen.136Dies
wurde ihm zum Verhängnis: »Völkische« Studierende veranstalteten eine
Hetzkampagne gegen Brassloff, den sie als »menschenähnlichesWesen« be-
schimpften.AnderAktionwaren»völkische«StudentenunterderAnführung
RobertKörbers,dievonder»völkischen«Presse,derDeutschenGemeinschaft
und den »völkischen« Professoren unterstützt wurden – nebenWenzel Glei-
spach nannte Friedrich Brassloff Ernst Schönbauer und Othmar Spann als
Protektoren derKampagne gegen seinenVater.137 Stephan Brassloff sah sich
schlussendlich gezwungen, bei derDisziplinarkammer eine Selbstanzeige zu
erstatten.BeiderVernehmungdurchdieDisziplinarkammerbetonteBrassloff,
dass ihmeine»ReihevonAeusserungenheutesehrgeschmacklosvorkommt«,
dass er seine »Vorgehensweise bereits bitter gebüsst habe« – die letzten drei
Monate gehörten »zuden ärgsten [s]eines Lebens«.138DasDisziplinarverfah-
ren endetemit einer Rüge für Brassloff, jedoch »seinRenomm¦ewar unten,
undseineKarrierewarbeendet«.139
Zu seinen wissenschaftlichen Interessensgebieten zählte neben dem römi-
schenStaatsrecht,auchdasEherechtunddieProblematikderRechtstellungder
Frau.140SeinestaatsrechtlichenStudienfolgtendervonWengereingeschlagenen
Richtung der Antiken Rechtsgeschichte und bezogen die internationalen Be-
ziehungen des römischen Staates ein. Einenwesentlichen Teil seiner Publika-
135 Vgl. zum»Universitätsskandal umBrassloff« ausführlichMeissel,Wedrac, Römisches
Recht40–42;Meissel,RömischesRechtundErinnerungskultur11–16.
136 Vgl. auch88Fn.45.
137 InterviewmitFriedrichBrassloffdurchgeführtvonKonstantinKaiser1984, [http://access.
cjh.org/429549–abgerufen18.12. 2013]S. 8.
138 Protokoll dermündlichenVerhandlung, UAWDisziplinarakt Stephan Brassloff, Sonder-
reiheDisziplinarakten, SenatS. 185.340.
139 InterviewmitFriedrichBrassloffdurchgeführtvonKonstantinKaiser1984, [http://access.
cjh.org/429549–abgerufen18.12. 2013]S. 11.
140 EinSchriftenverzeichnisfindetsichbeiMeissel,RömischesRechtundErinnerungskultur
22–31.
RömischesRecht 283
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik