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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Brassloff als »das ernsthafte Streben, ProblemedesmodernenPrivatrechts auf demWege rechtsvergleichender und historischer Untersuchung einer Lösung zuzuführen«159 beschrieb. Pineles Plan, ein »corpus iuris universalis« heraus- zugeben,dasseineMaterialiensammlungzurälterenundneuerenGesetzgebung umfassensollte,konnteernichtverwirklichen.SeineForschungsschwerpunkte umfasstenu.a. StudienzumMiteigentuminsbesondere zumStockwerkseigen- tumund fürdiePraxis bedeutendeFragendesWasserrechts.160Zwischen1907 und 1912 gab Pineles die Zeitschrift »Gaius. Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung und Rechtsunterricht für Studierende und praktische Ju- risten«heraus.AuchinseinezahlreichenLehrveranstaltungen–Pineleshieltbis zu 18 Semesterstunden pro Semester – ließ er seine rechtsvergleichendeMe- thodeeinfließen:Sohielt erbspw. siebenstündigeVorlesungenzurEinführung indas heutige Privatrecht auf römischer und rechtsvergleichenderGrundlage. Pineles lehrtebiszuseinemunerwartetenTod1921, seineLehrveranstaltungen erfreuten sich wegen seiner »Fähigkeit sich so ganz in den Geist des jungen Rechtshörers,derohnejedejuristischeKenntnis[…]andieUniversitätkommt, hineinzudenken«161großerBeliebtheit. Slavomir Condanari162 studierte von 1920 bis 1929 mit Unterbrechungen aufgrund finanziellerSchwierigkeitenRechtswissenschaften inWienundGraz. Anschließend war er am Seminar für römisches Recht und antike Rechtsge- schichte beiWoess undSchönbauer alswissenschaftlicheHilfskraft tätig. Sein Plan, sich für Deutsches Recht zu habilitieren, scheiterte am negativen Gut- achten, das Rudolf Köstler zu seiner Habilitationsschrift »Zur frühveneziani- schen Collegantia« erstellt hatte. Stattdessen wurde sie »als Grundlage einer Habilitation fürAntikeRechtsgeschichteundGeschichte des gemeinenRechts akzeptiert«.163AlsGutachterwurdennunmehrErnst Schönbauer undLeopold Wengerherangezogen, die beidedieArbeit insgesamt lobten.AbdemWinter- semester1937/38hieltCondanariLehrveranstaltungenanderUniversitätWien: ZunächsteineeinstündigeVorlesung»AusgewählteStellenausdenInstitutionen desGaius, 4. Buch:ÜberdenRechtsgangundVergleichmit demgriechischen Recht« und im folgenden Sommersemester kündigte er »Ausgewählte Stellen zum Sachen- und Schuldrecht (Antike undMittelalter)« sowie einenWieder- holungskurs zumRömischenRecht an.NachdemBrassloff vonderUniversität Wienvertriebenwordenwar, bewarb sichCondanari umeineErnennungzum 159 Brassloff,Nachruf41. 160 ZumMit- und Stockwerkseigentum: Pineles, Communiopro diviso. ZumWasserrecht: Pineles, BeiträgezumrömischenundheutigenWasserrecht. 161 Brassloff,Nachruf41. 162 22.3. 1902–27.12. 1974. Vgl. zu ihm Lichtmannegger, Rechts- und Staatswissen- schaftlicheFakultät 41–45;Meissel,Wedrac,RömischesRecht68–72. 163 Lichtmannegger,Rechts-undStaatswissenschaftlicheFakultät 42. RömischesRecht 287
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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