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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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tätigkeit sollte sowohl das Deutsche Recht als auch das Staatsrecht umfas- sen.1930erhieltHugelmanndenTiteleineso.Professors;2831932wurdeerzum systemmäßigen ordentlichen Professor der Rechts- und Staatswissenschaften ernannt.284 Parallel zu seiner wissenschaftlichen Karriere war Hugelmann schon früh auch politisch tätig. Als Student hatte er eine »Finkenvereinigung« (= eine Vereinigung von nichtkorporierten Studenten) gegründet, aus der später der Verein»Akademia«hervorgehensollte,welcher lautHugelmannspäter, »inder Kampfzeit […] seinePflicht erfüllt hat.«285Er selbstwurde »einerder bekann- testenWortführer der katholisch-nationalen Richtung« und war »an den oft stürmischenAuseinandersetzungensehrlebhaftbeteiligt.«AuchwarerMitglied imDeutschenKlub.286WedereineKandidatur fürdieChristlichsozialenbeider Reichsratswahl 1911 noch eine Entsendung in den »Anschluß-Ausschuß« der WeimarerNationalversammlung1919kamzustande;1920jedochentsandteihn der niederösterreichische Landtag in denBundesrat; Ende 1923wurde er da- selbst zum stellvertretendenVorsitzenden gewählt undbehielt diese Funktion fast achteinhalb Jahre. In der Christlichsozialen Partei gehörte er demnatio- nalen Flügel an und war Herausgeber des »Deutschen Volksblattes«; immer wiederpublizierteerzurAnschlussfrageundzumVertragvonSaintGermain.287 Der Tod Ignaz Seipels, mit demHugelmann eng verbunden gewesen war, sowie der Regierungsantritt Dollfuß’ 1932 entfremdeten den Rechtshistoriker derChristlichsozialenPartei.288SeineErnennungzumo.Professor1932wurde zurBegründungdafür genommen,dass ihnderniederösterreichischeLandtag nach der im selben Jahr stattgefundenen Landtagswahl nicht mehr in den Bundesratentsandte.AlskurzdaraufdieRegierungDollfußdassog.Lausanner Protokoll unterzeichnete,289 führte Hugelmann einen förmlichen Kreuzzug gegen dieses: Hatte doch kurz zuvor der Ständige Internationale Gerichtshof befunden,dassdasGenferProtokoll 1922nichtnureiner politischen, sondern 283 EntschließungdesBundespräsidentenvom14.1. 1930, intimiert durchBMUEvom20.1. 1930,ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton611,PersonalaktMerklAdolf,Z1824/ 1930. 284 Entschließung des Bundespräsidenten vom 6.2.1932, intimiert durch BMUE vom 17.2. 1932,ÖStAAVA,Unterricht Allg., Univ.Wien, Karton 611, PersonalaktHugelmannKarl Gottfried,Z3741/1932. 285 Karl Gottfried Hugelmann, Autobiographie, in: AÖAW, Personalakten, Karl Gottfried Hugelmann,8. 286 Vgl. dazubereitsoben70. 287 ImBericht desDekans von 1924wurdeHugelmann als »überzeugterDeutscher katholi- scherGesinnung«bezeichnet:ÖStAAVA,UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton608,Rechts- undStaatswissenschaften. 288 SodieEinschätzungdurchWilhelmWegener,Hugelmann,Karl, in:NDBX(Berlin1974) 9. 289 Protocole autrichienvom15.7. 1932BGBl12/1933. DeutschesRechtundÖsterreichischeReichsgeschichte 307
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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