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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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aberniemalsmitgeteilt;dieVerhaftungseidurchHeimwehrleute,die ihmnicht einmal sagenkonnten, inwessenAuftrag sie handelten, unterAndrohungvon Gewalt erfolgt. Hugelmann wurde zunächst ins katholische Vereinshaus ge- bracht,woeru.a. vonProdekanVerdrossbesuchtwurde,undnochamAbend des26. Juli in ein»improvisiertesAnhaltelager« ineinemleer stehendenSpital vonKlosterneuburg überstellt. »Vielleicht zehnmal verlangte ich durch einen Gendarmen,einmalauchdurchdenGendarmeriepostenkommandanten,einen schriftlichenHaftbescheid.Dadiesvergeblichwar,kündigte icham30. Juli an, dasz ich am31. 12Uhr in denHungerstreik tretenwerde,wenn ich bis dahin nicht einen schriftlichenHaftbescheid erhalte.Dadiesnicht geschah, verwirk- lichteichmeineAbsicht[…].«Am3.August, 1 2 11Uhrnachts,wurdeermitdem Krankenauto in das Rainerspital (das heutigeHanusch-Krankenhaus inWien XIV.) gebracht. Dort blieb er bis zum 28.September. »Niemals bis zu dem heutigenTag istmir ein Bescheid zugekommen, durch den diese Freiheitsbe- schränkungen verfügtwurden.«296 ImRainerspital erhielt er Besuch nicht nur von seiner Familie und von seinem Rechtsanwalt, Arthur Seyß-Inquart (!), sondern auch von Prof. Albert Ehrenzweig sen., der auf Bitten Hugelmanns einen Brief an Staatssekretär Fey schickte, in dem er sich für seinenKollegen einsetzte,welcher trotz »nationalerEinstellung seinen tiefenAbscheuvordem ›braunen‹Terror stets betont« undganz sicher nie etwas »gegen sein geliebtes Vaterlandunternommen«habe.297OffenbarhattediesesSchreibenErfolg,denn einen Monat später, am 28.September 1934, wurde Hugelmann nach Hause entlassen,nachdemerdieZusicherunggegebenhatte,sichkünftig»jederstaats- oder regierungsfeindlicher Betätigung zu enthalten.«298 Wie Hugelmann be- richtet,warihmangedrohtworden,dasserineinAnhaltelagerüberführtwerde, sollte ernichtunterschreiben.299 NochwährendseinerInhaftierung,am1.August1934,hatteHugelmannaber auch dem Rektor geschrieben und eine Disziplinaruntersuchung gegen sich selbstbeantragt.DerDisziplinaranwaltderUniversitätWien,ErnstSchönbauer, brach sofort seinenUrlaubabund fuhrnachWien,woerdasRektorat auffor- 296 UndatiertesMemorandum,UAW, Senat S. 185.777, Karton 302, GZ 1206 ex 1933/34. Die DatenstimmenübereinmitdemBerichtdesSicherheitsdirektorsfürNiederösterreichvom 20.9. 1934, ÖStA AdR, BKA-I, Allg., 20g, Karton 4459, Z 221.033/1934. Vgl. auch Schönbauer,Hugelmann382. 297 SchreibenvonAlbertEhrenzweiganStaatssekretärFeyvom27.8.1934,ÖStAAdR,BKA-I, Allg., 20g,Karton4459,Z. 221.033/34. 298 VonHugelmann unterzeichnete Erklärung, datiert 28. 9. 1934,ÖStAAdR, BKA-I, Allg., 20g,Karton4459,Z221.033/34.DievonWilhelmWegener,HugelmannKarl, in:NDBX (Berlin 1974) 9, aufgestellte Behauptung, Hugelmann sei in ein »Konzentrationslager« (womitwohlnurdasAnhaltelagerWöllersdorfgemeintseinkann)eingewiesenworden,ist alsounrichtig.Vgl. dazuauchSchölnberger,Wöllersdorf. 299 UndatiertesMemorandum,UAW,SenatS. 185.777,Karton302,GZ1206ex1933/34. DeutschesRechtundÖsterreichischeReichsgeschichte 309
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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