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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Entscheidung auch einen »innerenGrund«: »Unsere heutige deutscheRechts- wissenschaft–das lehrtderEntwurfeinesbrgl.Gb. fürdasDeutscheReichund die Literatur desselben – unterliegt weit eher der Gefahr, die systematische Behandlung durch Abstraction zu übertreiben, als das Allgemeine in dem Speciellen zu übersehen. Somag es geradezu einVortheil sein, wenn dieUn- tersuchung, einmal von den einzelnen Instituten des Obligationenrechts aus- gehend,allgemeineGrundsätzeinihrerconcretenErscheinunginsAugefasst.«34 Schey vertrat eine »dezidiert wirtschaftliche und zweckorientierte Auffassung des Rechts«,35 dieses Leitmotiv zeigt sich bereits in der Einleitung des ersten Bandes seinesHauptwerkes: »Wenn es richtig ist, dass die Rechtsverhältnisse nurdie rechtlich geregeltenLebensverhältnisse sind, unddass diese durchdie ›Bedürfnisse und InteressendesmenschlichenLebens‹ ihremannigfaltigeGe- stalt erhalten, so kann nur dieVerschiedenheit undVerwandtschaft dieser le- bendigen InteressendieGrundlageauch fürdasSystemderRechtsverhältnisse bilden. Auf demGebiete desVermögensrechts handelt es sich dabei umwirt- schaftliche, im Bereich des Obligationenrechts speciell um die Zwecke des wirtschaftlichen Verkehres. Die wirtschaftlichen Zwecke, ›causae‹ in diesem Sinnealso, sindes,welche, soweit sie imLebenalsTypenimmerwiederkehren, rechtlich normiert werden und das einzelne Rechtsinstitut individualisieren. Nach ihnenhat sichdaherdie juristischeSystematik zu richten.«36VonScheys weiterenWerken, die sich auf die verschiedenen Gebiete des Zivilrechts au- streckten,seienhiernurfolgendehervorgehoben:die»ManzscheAusgabe«des ABGB, die er herausgab, die »Sammlung vonCivilrechtlichenEntscheidungen desk.k.OberstenGerichtshofes«, derenMitherausgeber erwarundseineMit- arbeit amKlang-Kommentar37–er verfasstedessenhistorischeEinleitungund kommentiertedieParagraphenzurBesitzlehre. Besonderer Erwähnung gebührt auch das Engagement Scheys in die Re- formarbeitenzumABGB.38Nach1918warScheydesÖfterenalsösterreichischer Schiedsrichter aufGrunddes Staatsvertrages von St. Germain tätig und setzte sich für den Erhalt der österreichischen Kulturgüter ein – so war er an dem ProzessbezüglichdesVerbleibsdesSchatzesdesGoldenenVliesesinÖsterreich beteiligt.39ZudenSchülernScheyszählenHansSperl,dessenHabilitationSchey inGrazbegutachtete,MoritzWellspacher,KarlWolffundWilhelmSchlesinger.40 ScheywurdenvieleAuszeichnungenzuteil:Sowurdeihm1903derHofratstitel, 34 Schey,DieObligationsverhältnisse I, IV. 35 ElisabethBerger, Schey, JosefFreiherr von, in:NDBXXII (Berlin2005)719. 36 Schey,DieObligationsverhältnisse I, 6 f. 37 Klang,Kommentar zumABGB. 38 Vgl.dazuweiterunten376–378. 39 Walker, JosefFreiherr vonSchey363. 40 Wesener,ÖsterreichischesPrivatrecht 54. Die judiziellenFächer350
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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