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2. HansSperl unddas Institut für angewandtesRecht
ImSchattenvonFranzKleinundseinemWerkstandHansSperl, seit demTod
Schrutkas im Jänner 1918280der einzige ordentliche Professor für zivilgericht-
liches Verfahrensrecht an der Universität Wien, an den trotz seiner langen
Amtszeit (1900–1933) heute fast nur noch die am Institut für Rechts- und
VerfassungsgeschichteverwahrtenÜberrestedesvonihmbegründetenInstituts
für angewandtesRecht erinnern.
HansSperlwurde1861inWeyerinOberösterreichgeborenund1884inGraz
zum JDr. promoviert. Nach Gerichtsjahr und einem knappen Jahr Advoka-
turskandidatur machte er die Richteramtsausbildung und war als Richter in
Eibiswaldund inGraz praktisch tätig; parallel dazuhabilitierte er sich ander
Universität Graz mit einer Schrift über die »Succession in den Process«; am
1. Juli 1899 erfolgtedieErnennungzumaußerordentlichenProfessorderKarl-
Franzens-Universität. Bereits einSemester späterwurdeSperl – alsNachfolger
von AntonMenger – an die Universität Wien berufen; er trat sein Amtmit
7.Februar 1900 an und übte es bis zu seiner Emeritierung am 30.September
1932aus,woran ernochein sog. Ehrenjahr (1932/33) anhängte. Inden Jahren
1903/04,1913/14und1923/24, somit inZehnjahresabständen,bekleideteerdas
Amt des Dekans der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät; für das
akademische Jahr 1924/25wurde er zumRektorderUniversitätWiengewählt.
Danebenwirkte er 22 Jahre lang als Professor fürHandels- undWechselrecht
sowiebürgerlichesGerichtsverfahrenanderKonsularakademieundwarbis zu
seinem75.GeburtstagPräsesder JudiziellenStaatsprüfungskommission.281
VielleichtwaresdieberuflicheErfahrungSperlsalsRichter,dasser inseiner
Zeit als Professor bestrebt war, den Studenten sein Fach so praxisnah wie
möglich darzubringen. Am 4. Jänner 1911 berichtete er in der »Allgemeinen
österreichischen Gerichtszeitung«, dass das Professorenkollegium auf seinen
Vorschlag hinbeimUnterrichtsministeriumdieGründung eines »Instituts für
Rechtsanwendung« beantragt habe. Es solle »[i]nmehrerenRäumenderUni-
versität […] ein ausgebreitetes Material von Urkunden, Akten, Rechts- und
Geschäftspapieren des bürgerlichen und kaufmännischen Rechtslebens zu
sehen sein, sorgfältig ausgewählt für die Zwecke desUnterrichtes […]Alle in
dieses Panoptikum des Rechtslebens aufgenommenen Akten und Rechtsur-
kunden würden ausnahmslos wirklich Vorgekommenes enthalten; keine er-
fundenen Dinge, keine nur durch Denken ersonnenen Fälle, keine Schulbei-
280 Vgl. zu ihmHubertReitterer, Schrutkav.RechtenstammEmil, in:ÖBLXI (Wien1999)
265 f.
281 Dazu und zum Folgenden vgl. v.a. Sperl, Selbstdarstellung; Schima, Sperl; Schima,
Nachruf aufHansSperl;Mair, Zivilverfahrensrecht 342 ff.
ZivilgerichtlichesVerfahrensrecht 399
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik