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Dispensehen revidierte, womit sich der Streit umderen Zulässigkeit bis zum
ErlassdesnationalsozialistischenEhegesetzes 1938 fortsetzte.154
Kelsenwurdezwarangeboten,aufeinenderwenigenRichterstühlenominiert
zuwerden,über den die sozialdemokratische Partei nach demneuen Bestell-
modus noch verfügen konnte, er lehnte dies aber ab, weil er auch in dieser
Situation parteipolitische Neutralität bewahrenwollte (1919 war er von allen
Parteien einvernehmlich in dieses Amt gewählt worden). Vielmehr entschloss
sichKelsen– auch angesichts dermassivenAnfeindungen, die ihmander Fa-
kultät widerfuhren und den Beschimpfungen, denen sogar Kelsens Kinder
ausgesetztwaren–WienundÖsterreich zuverlassen.1930nahmereinenRuf
der Universität Köln an, wo er vor allemVölkerrecht unterrichten sollte und
zunächstauchmitoffenenArmenaufgenommenwurde.Als jedochdieNSDAP
1933 inDeutschlanddieMacht ergriff,warKelseneinerder allererstenProfes-
soren,die,am13.April,zunächstbeurlaubtunddannmitJahresende1933auch
formell indenRuhestandversetztwurden.155Nurmit vielGlückgelangKelsen
undseinerFamiliedieFlucht ausDeutschland. »VonKoelnging ich zunaechst
nachWien,umvonhierausdienoetigenSchrittezuunternehmen,mireineneue
Existenzgrundlagezuschaffen.DassdieWienerUniversitaetnichtdasGeringste
tatummirinirgendeinerFormdieFortsetzungmeinerakademischenTaetigkeit
zu ermoeglichen, versteht sich von selbst«, vermerkte Kelsen nicht ohne Bit-
terkeit in seiner Autobiographie156. Vielmehrmusste Kelsenweiter nachGenf
ziehen,wo er am InstitutUniversitaire deHautes Etudes Internationales zwar
vorläufig unterkam, aber keine Daueranstellung und vor allem keine Pensi-
onsberechtigung erhielt. Daher nahm Kelsen 1936 auch noch einen Ruf der
DeutschenUniversität Prag an,woderVölkerrechtslehrstuhl schonseit länge-
rem vakant war – Sander, der seit 1930 an derselben Universität den staats-
rechtlichenLehrstuhl innehatte, hatte vergeblich dieBerufungKelsens zu ver-
hindern versucht. Aufgrund der zunehmenden Radikalisierung der deutsch-
nationalenStudentenwarKelsensWirken inPragerheblicheingeschränkt;die
ZerschlagungderTschechoslowakei1938/39erlebteervonGenfaus,woernoch
bis 1940 blieb unddann in dieVereinigten Staaten emigrierte. Auchdortwar
Kelsensweiteres Schicksal noch langeunsicher, bis er 1945 zum full professor
derUniversityofCalifornia inBerkeleyernanntwurdeunddortnochbis1952
lehrte. Er starb am 19.April 1973 in Orinda, einer Kleinstadt nahe Berkeley.
154 Der – noch heute geltende – §121 Ehegesetz 6. 7. 1938 dRGBl. I, 807, erklärte die Dis-
pensehen ex tunc für gültig; zudem ermöglichte dieses Gesetz nun auchKatholiken die
EhescheidungdemBandenach.
155 Lepsius,HansKelsenundderNationalsozialismus.
156 Kelsen,Autobiographie37.
AllgemeinesundösterreichischesStaatsrecht 497
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik