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Offenbar imZusammenhangmit seinerDienstversetzungnachWien1936be-
antragteererfolgreichseineUmhabilitierungnachWien, lehrte jedochnurein
Semester inWienundwurde schon imFebruar 1937 – alsNachfolgerAdam-
ovichs,mit demer eng befreundetwar – als Extraordinarius nachGraz beru-
fen. 1940 trat Spanner der NSDAP bei249 und verfasste ein Jahr später sein
Hauptwerk »DieEingliederungderOstmark insReich«. 1951wurde er zumo.
Professor inGrazernannt, es folgtenBerufungennachErlangen1956undnach
München1960, 1975erfolgte seineEmeritierung.
6. DerVorlesungsbetrieb
Wie bereits erwähnt, nahmen die hier dargestellten Fächer bis zur Studienre-
form1935 einenverhältnismäßig kleinenPlatz imRahmendes Studiums ein:
Das »allgemeine und österreichische Staatsrecht« war fünfstündig, »Verwal-
tungslehreundösterreichischesVerwaltungsrecht«sechsstündigzu lehren.Der
Studienplan1935brachtehier eine zweifacheAufwertung, einerseits durchdie
Vermehrung der staatsrechtlichen Vorlesungen um dreiWochenstunden und
der verwaltungsrechtlichen Vorlesungen um vierWochenstunden; zusätzlich
aber sollte eine zweistündige Vorlesung aus Verwaltungsverfahrensrecht und
Verwaltungsgerichtsbarkeit gehaltenwerden, sodass insgesamt eine Erhöhung
von 11 auf 20Wochenstunden, also fast eine Verdoppelung des Vorlesungs-
stoffes, stattfand.
DasVorlesungsverzeichnis ergibt ein recht buntes Bild: Die beidenHaupt-
vorlesungen wurden von sämtlichen Ordinarien (Bernatzik, Menzel, Kelsen,
Layer, Merkl, Adamovich), aber auch von mehreren Dozenten in wechseln-
derAbfolge und häufig parallel zueinander gelesen, teilweise auch getrennte
Vorlesungen zu »Allgemeiner Staatslehre«, zu »(Deutsch-)Österreichischem
Staatsrecht«, zu»Verwaltungslehre«und»ÖsterreichischemVerwaltungsrecht«
angeboten, ohnedass einebesondereRegel erkennbarwäre. FürdenZeitraum
1919–1928kanngesagtwerden, dass das Staatsrecht v.a. vonKelsen, dasVer-
waltungsrecht von Menzel gelesen wurde, doch auch hier gab es Durchbre-
chungen in beide Richtungen. Die vom Studienplan 1935 neu vorgesehene
Vorlesung aus »VerwaltungsverfahrenundVerwaltungsgerichtsbarkeit«wurde
unter diesemTitel lediglich einmal – imWS1936/37 vonHans Spanner – ge-
halten,andererseitshatteninsbesondereAdamovichundHerrnritt schonlange
vorherimmerwiederVorlesungenausdiesenbeidenRechtsgebietenangeboten.
VielederSpezialvorlesungenwarenstarkzeitbezogen:ObKelsendievonihm
für dasWS 1918/19 angekündigte Vorlesung über den österreichisch-ungari-
249 Mitgliedsnummer7.642.051; vgl. Schartner, Staatsrechtler 309.
DiestaatswissenschaftlichenFächer518
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik