Seite - 528 - in Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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über dieRechtswidrigkeit, betitelt »NotstandundNotwehr«; ein Band II/2 er-
schienniemals.
Rückblickend sah Hold vor allem in Heinrich Lammasch seinen großen
Förderer, »obwohl er bald erkannt hatte, daß ich ihmwissenschaftlich nicht
Gefolgschaftleistenkonnte.«284DemEinflussLammasch’,derjasowohlStraf-als
auchVölkerrechtler war, ist es aber jedenfalls zuzuschreiben, dass auchHold
nach seinerHabilitationallmählichvomStraf- indasVölkerrecht »wanderte«:
DennvonLammaschkamdieAnregung, ausAnlass desZweitenHaagerFrie-
denskongresseseinePublikationzumNeutralitätsrechtzuverfassen.Holdfolgte
dieser Anregung nur indirekt mit seinerMonographie über »Die Kriegskon-
terbande« (1907), indemer sich rechtkritischzuden InteressenderNeutralen
imKriegäußerte,die seinesErachtensdieNotlagederKriegsparteien für ihren
wirtschaftlichen Gewinn ausnützen; dementsprechend enthielt seine Mono-
graphie auchdenEntwurf für einReglementüber dieKriegskontrebande, das
den neutralen Staaten strikt verbot, kriegsführende Parteien mit Waffen zu
beliefern.285 »DasBuchwurde im InlandundAusland sehr gut aufgenommen.
AufAntrag Lammaschs dehntemeine Fakultät imFrühjahr 1907meine Lehr-
befugnis auf Völkerrecht aus.«286Vor allem aber wechselte Hold-Ferneck im
März1908vonderFinanzprokuraturindask.u.k.Außenministeriumundnahm
u.a. imDezemberdesselben Jahres inLondonaneiner internationalenKonfe-
renz über das Seekriegsrecht teil. Am 1.November 1909wurde ihmder Titel
einesao.Professorsverliehen;aufVorschlagLammasch’beantragtedieFakultät
die ErnennungHolds zum außerordentlichen Professor.Während der Antrag
aufErnennungzumaoProf. einstimmig imProfessorenkollegiumbeschlossen
wurde,gabesDifferenzenbzglderAbgrenzungdesLehrauftrages–dieMehrheit
sprach sich fürdasVölkerrechtunddieRechtsphilosophie aus.Dagegen jeoch
erhob Edmund Bernatzik »Bedenken, welche einerseits in der wissenschaftli-
chen Richtung der letzten rechtsphilosophischenArbeit vonHold’s, anderer-
seits in seiner Methode bei Behandlung rechtsphilosophischer Fragen ihren
Grundhaben.«287SchließlichwurdeHoldmit ah. Entschließungvom11.März
1912zumao.ProfessoradpersonammitLehrverpflichtungfürVölkerrechtund
Rechtsphilosophie ernannt und von seiner bisherigen Stellung als Hof- und
Ministerialsekretär imk.u.k. Außenministerium entbunden, blieb aber weiter
für dieseswissenschaftlich tätig. Seine Bezügewurden durchdie erledigte or-
284 Hold-Ferneck, Selbstdarstellung94.
285 Hold-Ferneck,Kriegskonterbande155.
286 Hold-Ferneck, Selbstdarstellung96.
287 Schreiben des Dekans Schwind an das KUMvom19.12. 1911 Z 1961/1911,ÖStAAVA,
UnterrichtAllg.,Univ.Wien,Karton608,Völkerrecht.
DiestaatswissenschaftlichenFächer528
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Titel
- Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
- Autoren
- Thomas Olechowski
- Tamara Ehs
- Kamila Staudigl-Ciechowicz
- Verlag
- V&R unipress GmbH
- Datum
- 2014
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-89971-985-7
- Abmessungen
- 15.5 x 23.2 cm
- Seiten
- 838
- Kategorie
- Recht und Politik