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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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Gegner Kelsens wurde. Sie reichen von persönlicher Kränkung, beruflicher Enttäuschung, rassistischerWeltanschauungundpolitischerÜberzeugung bis hin zurwissenschaftlichenKonfrontation.Holdberichtet, dassman »vonver- schiedenenSeiten«an ihnherangetretensei, er sollegegenKelsensRechtslehre publizistisch auftreten. »Sobrachte ichdenndasOpfer, die SchriftenKelsens, die sich damals auf etwa zweitausend Seiten beliefen, nochmals im Zusam- menhangdurchzunehmen.Daskostete einganzes Jahr!«299Ergebniswar seine 1926erschieneneMonographie »DerStaat alsÜbermensch, zugleicheineAus- einandersetzungmitderRechtslehreKelsens«.Holdwar für seinepolemischen Formulierungenbekannt,undgeradeindiesemBuchtiteloffenbartesichschon dieHauptangriffssrichtungHolds, hatte Kelsen doch ein Jahr zuvor in seiner »Allgemeinen Staatslehre« vor einer »Hypostasierung« des Staates gewarnt.300 NunerstrechtbehaupteteHoldeinerealeExistenzdesStaatesunderblickte»die RealitätdesStaates[…]imLebenderMenschennachRechtsnormen.«301Erging aberauchaufvieleanderePunktederReinenRechtslehreein,bemängelte,dass KelsenkeineDefinitiondesRechts liefere, undbezeichnetedieGrundnormals einen»Lückenbüßer fürdasvonKelsenverschmähteSein.«302 KelsenerwidertedieseSchriftmit einer eigenenMonographie, diemit »Der Staat alsÜbermensch.EineErwiderung«betiteltwar,undesgelang ihm,Hold einigeWidersprüchlichkeitennachzuweisen,soetwa,wennHoldnunmehr–im GegensatzzuseinenfrüherenSchriften–denZwangalsnichtwesensnotwendig fürdasRechtansah;geradeHoldseieinerderjenigengewesen,dieganzaufdas Zwangselement abgestellt hätten – was auch die Zustimmung Kelsens fand: »Jeder, dermeine Schriftenkennt,weiß, daß fürmichdasRecht eineZwangs- ordnungmenschlichenVerhaltens ist,wenndieserGedankeauchnicht ineiner schulmäßigenDefinition auftritt.«303DochHold konterte 1927mit einer neu- erlichen, wenn auch kürzeren Streitschrift gegen Kelsen, betitelt »Ein Kampf umsRecht«,304 inder er abermalsmit Polemiknicht sparte (»MeinHerz stand still,als ichdas[gemeint:KelsensGegenschrift] las.«305).Kelsenunterließes,auf diesezweiteSchrifterneutzureagieren–möglicherweise,weilersichschondes nächstenpublizistischenAngriffs eines Fakultätskollegen, diesmaldesRechts- historikersErnst (von)Schwind,erwehrenmusste.Geradediesaberzeigt,dass 299 Hold-Ferneck, Selbstdarstellung101. 300 Kelsen,AllgemeineStaatslehre76; vgl.Korb,KelsensKritiker104. 301 Hold-Ferneck,DerStaatalsÜbermensch59. 302 Korb,KelsensKritiker103. 303 Kelsen, Der Staat als Übermensch 3. Vgl. Olechowski, Rechtsphilosophie gegen Rechtsgeschichte434. 304 DerTitel ist eineAnspielungaufdengleichnamigen, berühmtenVortragRudolf von Jhe- ringsvorderWiener JuristischenGesellschaft 1872; vgl.Korb,KelsensKritiker97. 305 Hold-Ferneck,KampfumsRecht55. Völkerrecht 531
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938