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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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kurzzeitig ebenfalls Spannianerwar,wurdenebender Erörterung vonSpanns Universalismus insbesondere gegen denMarxismusmobil gemacht108. Außer- dem bemühte sich der Spann-Kreis, seinen Theorien praktische politische GeltungzuverschaffenundpflegteKontaktesowohlmitderNSDAPalsauchmit derChristlichsozialenParteiundderHeimwehr.ImSommer1929wurdeWalter Heinrich Generalsekretär der Bundesführung des Österreichischen Heimat- schutzes, imOktober desselben Jahres übernahmHansRiehl die Leitung der PropagandaabteilungderSelbstschutzverbände.109 ChristianFleckweistmitBlickaufSpannundseineSchülerdaraufhin,dass im akademischen Schulenstreit jener Jahre (Spann vs. Kelsen, Adler etc.) »[i]nstitutionell siegreich Othmar Spann [war], der mehr als einem halben Dutzend seiner Schüler denWeg zu akademischenPositionen ebnete. Der so- ziologischenNachwelthabendiesewenigmehrhinterlassenalseinevoluminöse EditiondesGesamtwerks ihresMeisters«.110 5. Geist-Kreis Der Geist-Kreis war von den Studienkollegen Joseph Herbert Fürth (Dr. iur. 1921)undFriedrichAugustHayek(JDr. 1921,Dr. rer.pol. 1923)gegründet worden, die ursprünglich auch Teilnehmer in Othmar Spanns Privatseminar gewesen waren. Sie hatten denMeister aber wohl zu heftig kritisiert, sodass diesersieauszuschließenversuchte.UmdemRauswurfzuvorzukommen,riefen sie imHerbst 1921denGeist-Kreis insLeben, der »bald alsAuffangbecken für universitäreAußenseiter [fungierte], die, abgesehenvonwenigenAusnahmen wie z.B. ErichVoegelin, der als Assistent der Lehrkanzel für Staats- undVer- waltungsrechtuniversitärsystemisiertwar,außeruniversitärenBeschäftigungen nachgingen«111. ErichVögelinerzähltüberdieZusammenkünfte:»EswareineGruppejunger Leute, die sich regelmäßig einmal imMonat traf. Diese Treffen verliefen fol- gendermaßen:EinervonihnenhielteinenVortragübereinThemaeigenerWahl unddie anderennahmen ihn anschließend auseinander.Daman sich als zivi- lisierte Gesellschaft verstand, galt die Regel, daßGastgeber und Referent des jeweiligen Treffens nicht ein und dieselbe Person sein durften. Dies, weil die Hausherrin anwesend sein durfte (sonst waren Frauen nicht zugelassen). Schließlichwäreesnichthöflichgewesen,einenGentlemaninGegenwartseiner 108 Vgl.OskarMorgenstern, zit.n.Craver, Emigration10. 109 Vgl. Siegfried,Universalismus84. 110 Fleck,AlfredSchütz 112. 111 Feichtinger,Wissenschaft zwischendenKulturen331. Extramuros:Vereine,Gesellschaften,KreisundVolksbildung740
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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