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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
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durch das Hochschulerziehungsgesetz eingeführten Sommerhochschullager abgehalten, in denen die Studierenden nicht nur vormilitärisch erzogen, son- dernauch in»österreichischemGemeinschaftsgefühl«geübtwurden. Das zugleich mit demHochschulerziehungsgesetz erlassene Hochschuler- mächtigungsgesetz gab die rechtliche Grundlage für die neue juristische Stu- dienordnungab,die1935 inKraft tratund insbesondere eineAusdehnungder Studienzeit von acht auf neun Semester, gegliedert in drei gleich lange Studi- enabschnitte,mitsichbrachte.Damitkonntendieöffentlich-rechtlichenFächer auf etwadendoppeltenUmfang aufgewertetwerden,währenddie rechtshisto- rischenFächernurmoderatgekürztwurden.DerFächerkanonwurdeerweitert und sowohl juristische (Völkerrecht, Sozialrecht) wie auch nichtjuristische Gegenstände (Gesellschaftslehre, Sozialpolitik,Kriminologieu.a.)wurdenneu indasStudiumaufgenommen.DieIdeologiedesStändestaateswurde–außerin denvorhinerwähntenLehrveranstaltungenzur»staatsbürgerlichenErziehung« – vor allem in der ausdrücklichenVerankerung der christlichen Rechtsphilo- sophie imLehrplan deutlich. Nachdem in derNS-Zeit ein völlig neues Curri- culumetabliertwordenwar,kehrtedieRechtswissenschaftlicheStudienordnung 1945 – abgesehenvon einerRückführung der Studiendauer auf acht Semester und Beseitigung der genannten ideologischen Komponenten – ohne große VeränderungenzudenLeitlinienderStudienordnung1935zurückundbliebso bis 1981 inGeltung. *** Vonden 15 ordentlichenund vier außerordentlichen Professoren, die imStu- dienjahr 1937/38 anderWienerRechts- undStaatswissenschaftlichenFakultät lehrten, hatten zwölf Jahre später, imStudienjahr 1949/50, lediglich fünf diese Positionnochimmer(HansMayer,AlfredVerdroß)bzw.wiederuminne(Adolf J.Merkl, LudwigAdamovich sen., FerdinandDegenfeld-Schonburg); einEme- ritus(RudolfKöstler)wirktealsHonorarprofessorweiteranderFakultät;einao. Professor (WilhelmWinkler) war zum o. Professor aufgerückt. Die anderen zwölf Professoren, alsomehralsdieHälfte desFakultätskollegiums,warenaus AltersgründenoderauspolitischenGründenindenRuhestandversetztworden, eines natürlichen Todes gestorben oder vom NS-Regime ermordet worden. Noch stärkermachten sich die beidenZäsuren (die größere von 1938unddie kleinerevon1945)beidenbeidenHonorarprofessoren, den52Privatdozenten und den beiden Honorardozenten bemerkbar, die 1937/38 an der Fakultät lehrten:Vondiesenwarendrei (HansSchima,RolandGraßberger,WillibaldM. Plöchl) zu o.Professoren, einer (August M. Knoll) zum ao. Professor aufge- stiegen; zwölf (Alexander G‚ l, Franz Leifer, Karl Schmidt [nunmehr Charles Smith], Julius Bombiero, Wilhelm Neidl, Walter Heinrich, Alexander Mahr, ZusammenfassungundSchlussbetrachtung 761
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Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Titel
Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 1918–1938
Autoren
Thomas Olechowski
Tamara Ehs
Kamila Staudigl-Ciechowicz
Verlag
V&R unipress GmbH
Datum
2014
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-89971-985-7
Abmessungen
15.5 x 23.2 cm
Seiten
838
Kategorie
Recht und Politik
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