Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Geschichte
Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 88 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 88 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938

Bild der Seite - 88 -

Bild der Seite - 88 - in Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938

Text der Seite - 88 -

88 Die Gesetzgebung der Monarchie Erneut war es also die staatsrechtliche Konstruktion der Monarchie, festgeschrieben im Ausgleich von 1867, die Sand ins Getriebe der Kriegsbeschädigtenfürsorge streute. Wenigstens ansatzweise berücksichtigt wurde das Problem des fehlenden Einspruchs- rechts im Gesetzesentwurf dadurch, dass den neu geschaffenen Zusatzrentenkommis- sionen, die unter anderem mit „Vertretern der verschiedenen Berufe“ beschickt werden sollten, das Recht eingeräumt wurde, eine neuerliche Superarbitrierung zu verlangen, sollten sich „erhebliche Bedenken“ gegen den von der Militärbehörde festgestellten Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit ergeben.118 War bis dahin ein rechtsstaatlicher Instanzenzug, der eine Überprüfung der Behör- denentscheidung ermöglicht und eine zentrale Voraussetzung für die Durchsetzung von Ansprüchen dargestellt hätte, nur in Ansätzen vorhanden, so hätte das Zusatzren- tengesetz immerhin ein Schiedsgericht vorgesehen gehabt. Dieses am Sitz der politi- schen Landesbehörde angesiedelte Schiedsgericht wäre unter Mitwirkung von „selb- ständig und unselbständig Erwerbstätigen der in dem Verwaltungsgebiete vorwiegend vorkommenden Berufszweige“ tätig geworden.119 Die Vermutung liegt nahe, dass die- ses Mitbestimmungselement in Anlehnung an das neue Unterhaltsbeitragsgesetz von 1917 geschaffen worden wäre, wo dieses Element erstmals normiert worden war. 2.5 Resümee Eine Gesamtbilanz der Kriegsbeschädigtenfürsorge am Ende des Ersten Weltkrieges ergibt unter dem Strich ein durchsetztes Bild. Den Ausgangspunkt für alles, was im Laufe des Krieges in diesem Bereich geschehen war, bildete die Einführung der Wehr- pflicht im Jahr 1868. Durch diesen Schritt war ein System von wechselseitigen Ver- pflichtungen in Gang gesetzt worden, dessen tatsächliche Konsequenzen mit all ihren Facetten erst im Ersten Weltkrieg erkennbar geworden waren. Extrem verkürzt sah dieses Verpflichtungssystem etwa so aus : Der Staat nahm den männlichen Staatsbür- ger für die Verteidigung des staatlichen Gemeinwesens in die Pflicht und verpflichtete sich dafür im Gegenzug, die dabei gegebenenfalls erlittenen und die bürgerliche Exis- tenz beeinträchtigenden Schäden des Bürgers zu kompensieren. Wehrpflicht gegen Fürsorgepflicht  – so lässt sich dieses Modell idealtypisch beschreiben. Nur der erste dieser beiden Schritte wurde bis zum Ende des Krieges tatsächlich in die Praxis um- gesetzt, indem der größte Teil der männlichen Staatsbürger kriegsdienstverpflichtet wurde. Die Umsetzung des zweiten Schrittes dagegen blieb Stückwerk. 118 Alle Zitate : Ebd. 119 Sten. Prot. AH RR, XXII. Session, 1918, Beilage Nr. 1185, § 26.
zurück zum  Buch Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938"
Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
Geschichte Nach 1918
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Die Wundes des Staates