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132 Invalidenschulung
nierten Gewerbe verlangten,125 wurde Kriegsbeschädigten oft und Kriegsblinden beim
Antritt des Korbflechter- und Bürstenbindergewerbes immer erlassen.126 Diese Ein-
griffe in die Gewerbeordnung stießen bei bereits etablierten Gewerbetreibenden und
deren Berufsvereinigungen jedoch teilweise auf Ablehnung, und es kam wiederholt vor,
dass Zeugnisse der Invalidenschulen von den Handels- und Gewerbekammern nicht
anerkannt wurden.127 Hier tat sich also schon während des Krieges eine Konfliktlinie
auf. Wo sie bestimmte Gruppeninteressen bedrohte, stieß die scheinbar so einhellig
begrüßte Invalidenschulung an ihre Grenzen.
Ludwig Gerner,128 ein 21-jähriger im Kriegsdienst lungenkrank gewordener Tape-
zierergehilfe aus Salzburg, wurde Opfer dieses Konfliktes. Er konnte seinen ursprüng-
lichen Beruf nicht mehr ausüben und wollte Friseur werden. Die Berufsberatung wies
ihn Mitte 1917 einem Lehrmeister zu, bei dem er schon im Jänner 1918 die Gesel-
lenprüfung ablegte. Doch die Genossenschaft verweigerte daraufhin unter Berufung
auf die Gewerbeordnung die Ausstellung des Lehrbriefes. Mit einer derart kurzen
Lehre „würden nur Stümper erzogen“, dem wollte die Genossenschaft einen Riegel
vorschieben. Auch die persönliche Vorsprache eines Vertreters der Landeskommission
zur Fürsorge für heimkehrende Krieger beim Genossenschaftsvorstand brachte nichts.
„Die Krüppel, die der Staat sich gemacht hat, soll er selbst erhalten und nicht uns
zuschieben“, wurde dem Beamten mitgeteilt. Die Genossenschaft konnte sich schließ-
lich durchsetzen : Kein Meister wagte, den Gesellen anzustellen, und der Landeskom-
mission
– konfrontiert mit dem „passiven Widerstand der Gewerbetreibenden“
– blieb
nichts anderes übrig, als den jungen Ludwig Gerner mit den notwendigen Werkzeu-
gen und drei weißen leinenen Kittel auszustatten und erneut in die Lehre zu schicken.
4.4 Standeswahrung und Aufstiegsverheissung
Wenn der Zweck der beruflichen Reintegrationsmaßnahmen in der Wiederherstellung
von Normalität lag, so war es nur logisch, dass die Protagonisten der Invalidenschulak-
125 K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1917, S. 310.
126 RGBl 1915/364, § 3 und § 4 ; K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1915, S. 62f.
127 Die Salzburger Friseurs- und Bindergenossenschaft weigerte sich beispielsweise, die Ausbildung
von Kriegsbeschädigten im Fürsorgeheim anzuerkennen ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1366,
15553/1919. Siehe auch ebd., Kt. 1362, 17794/1918. Die Verordnung aus dem Jahr 1915 blieb über das
Kriegsende hinaus in Kraft und auch die Probleme mit der Anerkennung der in einer Invalidenschule
absolvierten „Lehre“ waren nach 1918 noch nicht beseitigt ; vgl. z. B. die Diskussion über die Anerken-
nung der Zeugnisse von Invalidenschülern ; ebd., Kt. 1394, 2801/1922.
128 Ebd., Kt. 1362, 17300/1918.
Die Wundes des Staates
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Titel
- Die Wundes des Staates
- Untertitel
- Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
- Autoren
- Verena Pawlowsky
- Harald Wendelin
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79598-8
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 586
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918