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Nach 1918
Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
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132 Invalidenschulung nierten Gewerbe verlangten,125 wurde Kriegsbeschädigten oft und Kriegsblinden beim Antritt des Korbflechter- und Bürstenbindergewerbes immer erlassen.126 Diese Ein- griffe in die Gewerbeordnung stießen bei bereits etablierten Gewerbetreibenden und deren Berufsvereinigungen jedoch teilweise auf Ablehnung, und es kam wiederholt vor, dass Zeugnisse der Invalidenschulen von den Handels- und Gewerbekammern nicht anerkannt wurden.127 Hier tat sich also schon während des Krieges eine Konfliktlinie auf. Wo sie bestimmte Gruppeninteressen bedrohte, stieß die scheinbar so einhellig begrüßte Invalidenschulung an ihre Grenzen. Ludwig Gerner,128 ein 21-jähriger im Kriegsdienst lungenkrank gewordener Tape- zierergehilfe aus Salzburg, wurde Opfer dieses Konfliktes. Er konnte seinen ursprüng- lichen Beruf nicht mehr ausüben und wollte Friseur werden. Die Berufsberatung wies ihn Mitte 1917 einem Lehrmeister zu, bei dem er schon im Jänner 1918 die Gesel- lenprüfung ablegte. Doch die Genossenschaft verweigerte daraufhin unter Berufung auf die Gewerbeordnung die Ausstellung des Lehrbriefes. Mit einer derart kurzen Lehre „würden nur Stümper erzogen“, dem wollte die Genossenschaft einen Riegel vorschieben. Auch die persönliche Vorsprache eines Vertreters der Landeskommission zur Fürsorge für heimkehrende Krieger beim Genossenschaftsvorstand brachte nichts. „Die Krüppel, die der Staat sich gemacht hat, soll er selbst erhalten und nicht uns zuschieben“, wurde dem Beamten mitgeteilt. Die Genossenschaft konnte sich schließ- lich durchsetzen : Kein Meister wagte, den Gesellen anzustellen, und der Landeskom- mission  – konfrontiert mit dem „passiven Widerstand der Gewerbetreibenden“  – blieb nichts anderes übrig, als den jungen Ludwig Gerner mit den notwendigen Werkzeu- gen und drei weißen leinenen Kittel auszustatten und erneut in die Lehre zu schicken. 4.4 Standeswahrung und Aufstiegsverheissung Wenn der Zweck der beruflichen Reintegrationsmaßnahmen in der Wiederherstellung von Normalität lag, so war es nur logisch, dass die Protagonisten der Invalidenschulak- 125 K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1917, S.  310. 126 RGBl 1915/364, § 3 und § 4 ; K.k. Ministerium des Innern, Mitteilungen, 1915, S.  62f. 127 Die Salzburger Friseurs- und Bindergenossenschaft weigerte sich beispielsweise, die Ausbildung von Kriegsbeschädigten im Fürsorgeheim anzuerkennen ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1366, 15553/1919. Siehe auch ebd., Kt. 1362, 17794/1918. Die Verordnung aus dem Jahr 1915 blieb über das Kriegsende hinaus in Kraft und auch die Probleme mit der Anerkennung der in einer Invalidenschule absolvierten „Lehre“ waren nach 1918 noch nicht beseitigt ; vgl. z. B. die Diskussion über die Anerken- nung der Zeugnisse von Invalidenschülern ; ebd., Kt. 1394, 2801/1922. 128 Ebd., Kt. 1362, 17300/1918.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Die Wundes des Staates
Subtitle
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Authors
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
586
Categories
Geschichte Nach 1918
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