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Die Wundes des Staates - Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Seite - 163 -
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163Schwierigkeiten in der Praxis der Kriegswirtschaft grundsätzlich reserviert gegenüber. Für sie hatte eine dauerhafte Unterbringung Vorrang vor einer nur vorübergehenden. Hier wird offenbar, dass sich der Konflikt zwischen Militär und Zivilverwaltung auch auf die Arbeitsvermittlung erstreckte. Die Armee hätte Posten im eigenen Wirkungskreis  – in militärischen Be- trieben oder in Betrieben, die gemäß Kriegsleistungsgesetz33 unter militärischer Ver- waltung standen  – gerne mit Kriegsbeschädigten besetzt, um gesunde Männer für den Einsatz an der Front frei zu bekommen. Die zivilen Behörden hingegen hatten schon die Demobilisierung im Auge und wollten Kriegsbeschädigte auf solchen Stellen un- terbringen, von denen anzunehmen war, dass es sie auch nach Kriegsende noch geben würde. Kriegsbeschädigte sollten schon mit Arbeitsplätzen versorgt sein, wenn die große Masse der demobilisierten Soldaten auf den Arbeitsmarkt strömte, und nicht etwa als entlassene Arbeiter eines dann nicht mehr benötigten Rüstungsbetriebs selbst auf Arbeitssuche sein. In der Konkurrenz mit den gesunden Heimkehrern würden sie  – so sah man voraus  – den Kürzeren ziehen. Eine Umfrage des Ministeriums für soziale Fürsorge unter den Arbeitsvermitt- lungsstellen für Kriegsbeschädigte ergab im Jänner 1918, dass in der Praxis die An- stellung von bereits superarbitrierten Kriegsbeschädigten beim Militär tatsächlich von eher untergeordneter Bedeutung war.34 Die Büros vermieden die Vermittlung der bei ihnen vorsprechenden Männer auf die als nicht dauerhaft eingestuften militärischen Arbeitsplätze, und auch der Großteil der Kriegsbeschädigten hatte  – wie etwa aus Salz- burg gemeldet wurde  – „keine besondere Vorliebe für solche Anstellungen“.35 Unter den insgesamt 18.772 in den militärischen Waffen- und Munitionsbetrieben beschäf- tigten Kriegsbeschädigten der österreichischen Reichshälfte waren nur knapp 20 % über den Weg der freien Arbeitsvermittlung angeworben worden.36 Für Dienststellen direkt bei der kämpfenden Truppe fanden sich  – trotz der attraktiven Bedingungen, die diese Posten etwa hinsichtlich der Verpflegung boten  – unter den Kriegsbeschä- digten überhaupt keine Bewerber ;37 an den Ort der Gefahr wollten sie offenbar auf keinen Fall zurückkehren. Das Sozialministerium stand in dieser Beziehung  – wenn auch aus anderen Gründen  – ganz hinter den Kriegsbeschädigten. Als das Kriegsmi- 33 RGBl 1912/236. 34 Erlass des MfsF v. 24.1.1918 ; AT-OeStA/AdR BMfsV Kb, Kt. 1358, 5453/1918 ; im selben Karton auch 3974/1918 ; 4053/1918 ; 4318/1918 ; 4630/1918. 35 Ebd., Kt. 1358, 5453/1918. 36 Die übrigen Kriegsbeschädigte waren als frontdienstuntauglich, aber berufsfähig eingestuft worden : Noch nicht aus dem Militärverband entlassen, konnten sie einfach in die Waffenbetriebe abkomman- diert werden ; ebd., Kt. 1361, 15364/1918. 37 Das Kriegsministerium propagierte diese Stellen, musste sich jedoch vom Sozialministerium mitteilen lassen, dass sich Kriegsbeschädigte für Stellen im Feld nicht bewarben ; ebd., Kt. 1361, 13599/1918.
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Die Wundes des Staates Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Die Wundes des Staates
Untertitel
Kriegsopfer und Sozialstaat in Österreich 1914–1938
Autoren
Verena Pawlowsky
Harald Wendelin
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79598-8
Abmessungen
17.0 x 24.0 cm
Seiten
586
Kategorien
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